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   AG Berlin-Wedding, 19.06.2017 - 22a C 63/17   

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https://dejure.org/2017,31553
AG Berlin-Wedding, 19.06.2017 - 22a C 63/17 (https://dejure.org/2017,31553)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 19.06.2017 - 22a C 63/17 (https://dejure.org/2017,31553)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 22a C 63/17 (https://dejure.org/2017,31553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung elementarer Abrechnungsgrundsätze bei Erstellung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter haftet für fehlerhafte Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter - Pflichtverletzung bei Jahresabrechnungserstellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter haftet für fehlerhafte Jahresabrechnung (IMR 2018, 161)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 19.06.2017 - 22a C 63/17
    Der Beklagter habe die einschlägige BGH Entscheidung vom 17. Februar 2012 V ZR 251/10 kennen müssen, wonach bei den Heiz- und Warmwasserkosten zwischen den in die Abrechnung einzustellenden Erwerbskosten und den in die Einzelabrechnungen einzustellenden Verbrauchskosten zu unterscheiden sei.

    Der Vorwurf knüpft zum einen daran an, dass der Beklagte die Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten unter Verstoß gegen die Richtlinien der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2012 V ZR 251/10 erstellt hat.

  • LG Köln, 18.12.2014 - 29 S 75/14

    Verwalter muss keine perfekte Jahresabrechnung aufstellen!

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 19.06.2017 - 22a C 63/17
    Schon auf der Grundlage dieser beiden Aspekte ist \u0097 insoweit hält das Gericht an dem Hinweis vom 16. März 2017 nicht fest \u0097 die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 18. Dezember 2014, 29 S 75/14 nicht einschlägig.
  • BGH, 09.12.1965 - II ZR 177/63
    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 19.06.2017 - 22a C 63/17
    Dem Geschädigten ist das so genannte Prognoserisiko im Rahmen eines Rechtsstreits grundsätzlich nicht zuzurechnen, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage nicht eindeutig sind (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 1965 - II ZR 177/63).
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