Rechtsprechung
AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung
Auszug aus AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
Dabei ließ sich das Gericht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.1988 (BGH, Beschluss vom 25.02.1988, 1 StR 466/87, juris) leiten. - BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13
Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung
Auszug aus AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
Der BGH entschied durch Beschluss vom 08.01.2014 (BGH, Beschluss vom 08.01.2014, XII ZB 354/13), eine nachträglich rückwirkende Feststellung, dass ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, sei unzulässig. - BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß
Auszug aus AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
Der Begriff der offenbaren Unrichtigkeit ist nach der allgemein anerkannten Definition dann gegeben, wenn das vom Gericht Erklärte vom tatsächlich Gewollten abweicht und dies offenkundig zu erkennen ist (BGH, NJW 2002, 1142).