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   AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14   

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https://dejure.org/2016,38741
AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14 (https://dejure.org/2016,38741)
AG Besigheim, Entscheidung vom 13.05.2016 - 7 C 752/14 (https://dejure.org/2016,38741)
AG Besigheim, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 7 C 752/14 (https://dejure.org/2016,38741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Beschluss über pauschale Stromkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalierung der Kosten für Heizungsstrom unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalierung der Kosten für Heizungsstrom unzulässig! (IMR 2017, 28)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG kann Verteilung der Heizkosten nur entsprechend der HeizkV frei regeln (IVR 2017, 27)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
    Danach sollen nämlich die Stromkosten zum Betrieb der Heizanlage pauschal und nicht wie gesetzlich vorgesehen anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden (so auch BGH, Urteil vom 09.07.2010, Az.: V ZR 202/09).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
    Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt (BGH NJW 2012, 3298, Rn. 17).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
    Vielmehr betrifft die ihnen obliegende Entscheidung die Frage, wie sie die Abrechnung nach dem von der Heizkostenverordnung vorgegebenen und erst durch Vereinbarung oder durch Beschluss auszufüllenden Rahmen regeln (BGH NJW 2012, 1434 Rn. 8).
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