Rechtsprechung
AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG-Beschluss über pauschale Stromkostenabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalierung der Kosten für Heizungsstrom unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschalierung der Kosten für Heizungsstrom unzulässig! (IMR 2017, 28)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
WEG kann Verteilung der Heizkosten nur entsprechend der HeizkV frei regeln (IVR 2017, 27)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …
Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
Danach sollen nämlich die Stromkosten zum Betrieb der Heizanlage pauschal und nicht wie gesetzlich vorgesehen anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden (so auch BGH, Urteil vom 09.07.2010, Az.: V ZR 202/09). - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt (BGH NJW 2012, 3298, Rn. 17). - BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
Auszug aus AG Besigheim, 13.05.2016 - 7 C 752/14
Vielmehr betrifft die ihnen obliegende Entscheidung die Frage, wie sie die Abrechnung nach dem von der Heizkostenverordnung vorgegebenen und erst durch Vereinbarung oder durch Beschluss auszufüllenden Rahmen regeln (BGH NJW 2012, 1434 Rn. 8).
- AG Brandenburg, 22.06.2020 - 31 C 186/19
Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!
Zudem gelten die Regelungen der HeizkostenVO für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 1 HeizkostenVO sogar unmittelbar, so dass es einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung noch nicht einmal bedarf ( BGH , Urteil vom 22.06.2018, Az.: V ZR 193/17, u.a. in: NJW 2018, Seiten 3717 f.; BGH , Urteil vom 17.02.2012, Az.: V ZR 251/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1434 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 12.12.2019, Az.: 2-13 S 143/18, u.a. in: ZWE 2020, Seite 196; AG Besigheim , Urteil vom 13.05.2016, Az.: 7 C 752/14, u.a. in: ZWE 2017, Seite 52 ).