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AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17 |
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- OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 10 U 59/95
Anspruch auf Zahlung einer Handelsvertreterabfindung; Ausschluss eines …
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Wird die bereichernde Tätigkeit durch Erfüllung fremder Verbindlichkeiten nur zum Zweck des Erwerbs von Bereicherungsansprüchen vorgenommen, so sind Bereicherungsansprüche aufgrund aufgedrängter Bereicherung ausgeschlossen (OLG Stuttgart, 07.11.1995, 10 U 59/95, Leitsatz bei juris und eingehend Rn 37 ff.).Hier gebietet sich eine entsprechende Anwendung von § 814 BGB, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete dann nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (OLG Koblenz NJW 2008, 1679; a.A. OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 1553, 1554).
- BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17
Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen …
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Besteht ein Leistungsverhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungsempfänger, so kann im Verhältnis zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger gleichwohl die Nichtleistungskondiktion unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden oder widerrufenen Anweisung gegeben sein (BGH, 31.01.2018, VIII ZR 39/17 für den Fall, dass das Jobcenter an den Vermieter zahlt, weil es seine gegenüber dem Mieter bestehende Pflicht zur Gewährung von Sozialleistungen erfüllen will;… vgl. Sprau a.a.O.). - BGH, 21.03.1995 - XI ZR 189/94
Rechte der Bank im Rahmen eines durch Konkurs beendeten Girovertrages
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Sie sei jedenfalls berechtigt gewesen, diese Zahlung entgegenzunehmen (BGH, WM 1995, 745).
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03
Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein bestimmtes Girokonto mit, liegt darin grundsätzlich nicht das Einverständnis mit der Überweisung auch auf ein anderes Konto des Gläubigers; folglich hat die Überweisung auf ein anderes als das angegebene Konto grundsätzlich - so auch hier - keine Tilgungswirkung (BGH, 17.03.2004, VIII ZR 161/03, Rn 17 m.w.N.). - BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11
Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des …
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Wird ohne Fremdtilgungswillen geleistet, so liegt keine wirksame Erfüllung vor; der Anspruch des Gläubigers besteht weiter; der Bereicherungsausgleich findet zwischen dem Dritten und dem Gläubiger statt (Grüneberg a.a.O. mit Verweis auf BGH, NJW-RR 2014, 873). - BGH, 22.12.1982 - IVb ZR 320/81
Recht des Unterhaltspflichtigen auf Beendigung der Erwerbstätigkeit und Aufnahme …
Auszug aus AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Der Dritte kann zwar den Fremdtilgungswillen nachholen, jedoch nur in den Grenzen des § 242 BGB (Grüneberg, a.a.O. mit Verweis auf BGH, NJW 1983, 814 und m.w.N.).