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   AG Biberach, 03.04.2006 - 2 C 149/06   

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https://dejure.org/2006,38667
AG Biberach, 03.04.2006 - 2 C 149/06 (https://dejure.org/2006,38667)
AG Biberach, Entscheidung vom 03.04.2006 - 2 C 149/06 (https://dejure.org/2006,38667)
AG Biberach, Entscheidung vom 03. April 2006 - 2 C 149/06 (https://dejure.org/2006,38667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Restwertanrechnung nach voreiliger Verwertung eines verunfallten Motorrades

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitspflicht eines Unfallgeschädigten zur Information des Schädigers bzw. dessen Versicherung über das Ergebnis einer gutachterlichen Restwertermittlung vor Verwertung des verunfallten Motorrads

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 12.04.1991 - 5 S 30/91

    Pflichten des Geschädigten bei Veräußerung eines total beschädigten Kfz

    Auszug aus AG Biberach, 03.04.2006 - 2 C 149/06
    Der Kläger war verpflichtet, vor der Zerlegung des Motorrads die Beklagte zumindest vom Ergebnis der Begutachtung durch den Sachverständigen zu unterrichten und ihr ausreichend Gelegenheit zu geben, sich um eine günstigere Verwertung innerhalb angemessener Frist zu bemühen (so auch Landgericht Hagen, Aktenzeichen 10 S 517/89; Landgericht Aachen, Urteil vom 12.04.1991, Aktenzeichen 5 S 30/91); der Geschädigte ist regelmäßig gehalten, den Schaden durch geeignete und auch beschleunigte Maßnahmen möglichst gering zu halten.
  • LG Hagen, 15.02.1990 - 10 S 517/89
    Auszug aus AG Biberach, 03.04.2006 - 2 C 149/06
    Der Kläger war verpflichtet, vor der Zerlegung des Motorrads die Beklagte zumindest vom Ergebnis der Begutachtung durch den Sachverständigen zu unterrichten und ihr ausreichend Gelegenheit zu geben, sich um eine günstigere Verwertung innerhalb angemessener Frist zu bemühen (so auch Landgericht Hagen, Aktenzeichen 10 S 517/89; Landgericht Aachen, Urteil vom 12.04.1991, Aktenzeichen 5 S 30/91); der Geschädigte ist regelmäßig gehalten, den Schaden durch geeignete und auch beschleunigte Maßnahmen möglichst gering zu halten.
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