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AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds - 1 Js 1952/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 266 StGB, § 43a BRAO, § 70 StGB
Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Untreue durch Einziehung von Mandantengeldern auf ein an der Kreditauslastungsgrenze belastetes Geschäftskonto - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Untreue durch Einziehung von Mandantengeldern auf ein an der Kreditauslastungsgrenze belastetes Geschäftskonto
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- KG, 17.10.1997 - 1 Ss 256/97
Auszug aus AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds 1 Js 1952/16
Wegen dieses Symptomcharakters der Begehungsweise der verfahrensgegenständlichen Taten für eine strukturelle Gefährdung eines jeden weiteren Mandantenverhältnisses ist die vorliegende Sachverhaltsgestaltung deshalb nicht im Ansatz mit dem von dem OLG Nürnberg (NStZ-RR 2011, 346 f. [OLG Nürnberg 26.07.2011 - 1 Ws 310/11] ; vgl. zu einem einmaligen Fall auch KG Beschluss v. 17.10.1997 - 1 Ss 256/97 - [...]) entschiedenen Fall einer einmaligen versuchten Strafvereitelung durch einen Rechtsanwalt vergleichbar.Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter erstmalig wegen einer Tat oder gar einmalig straffällig geworden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 17.10.1997 - 1 Ss 256/97 -).
- OLG Nürnberg, 26.07.2011 - 1 Ws 310/11
Voraussetzungen für die Verhängung eines vorläufigen strafprozessualen …
Auszug aus AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds 1 Js 1952/16
Wegen dieses Symptomcharakters der Begehungsweise der verfahrensgegenständlichen Taten für eine strukturelle Gefährdung eines jeden weiteren Mandantenverhältnisses ist die vorliegende Sachverhaltsgestaltung deshalb nicht im Ansatz mit dem von dem OLG Nürnberg (NStZ-RR 2011, 346 f. [OLG Nürnberg 26.07.2011 - 1 Ws 310/11] ; vgl. zu einem einmaligen Fall auch KG Beschluss v. 17.10.1997 - 1 Ss 256/97 - [...]) entschiedenen Fall einer einmaligen versuchten Strafvereitelung durch einen Rechtsanwalt vergleichbar.Das Gericht verkennt bei dem Ausspruch einer solchen Beschränkung nicht die hohen Anforderungen, die mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts der Berufsausübung nach Art. 12 GG an die Annahme der Gefährlichkeit zu stellen sind (…zuletzt BGH StV 2013, S. 699; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2011, 346 f. [OLG Nürnberg 26.07.2011 - 1 Ws 310/11] ).
- LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11
Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat: …
Auszug aus AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds 1 Js 1952/16
Ein dauerhaft an der Grenze zur Kündigung durch das Kreditinstitut wegen Überziehung des Dispositionskredits in einer Höhe von über 10.000,00 EUR geführtes Rechtsanwaltsgeschäftskonto reicht mit seiner subjektiven Vorstellung indes inzwischen über Jahre bis in die Gegenwart (vgl. insoweit LG Ellwangen, Urteil v. 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11 - [...]: Konkrete Gefahr einer Verwendung von Fremdgeldern für eigene Zwecke bereits bei dem Vorliegen prekärer finanzieller Verhältnisse ohne freiwillige Berufsaufgabe). - BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14
Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …
Auszug aus AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds 1 Js 1952/16
Er hat auf dem von ihm erkanntermaßen ständig an der Kreditauslastungsgrenze eines Überziehungskredites geführten Geschäftskonto in beiden Fällen Fremdgelder angefordert und einzahlen lassen und sich mit dem Eingang auf dem Konto einer Untreue in Form des Treuebruchtatbestandes strafbar gemacht (vgl. stdg. Rspr. d. BGH, vgl. u. a. BGH, NJW 2015, 1190 f. [BGH 29.01.2015 - 1 StR 587/14] ; BGH, NStZ-RR 2004, 54 f. [BGH 30.10.2003 - 3 StR 276/03] ). - BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03
Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver …
Auszug aus AG Biedenkopf, 02.06.2016 - 40 Ds 1 Js 1952/16
Er hat auf dem von ihm erkanntermaßen ständig an der Kreditauslastungsgrenze eines Überziehungskredites geführten Geschäftskonto in beiden Fällen Fremdgelder angefordert und einzahlen lassen und sich mit dem Eingang auf dem Konto einer Untreue in Form des Treuebruchtatbestandes strafbar gemacht (vgl. stdg. Rspr. d. BGH, vgl. u. a. BGH, NJW 2015, 1190 f. [BGH 29.01.2015 - 1 StR 587/14] ; BGH, NStZ-RR 2004, 54 f. [BGH 30.10.2003 - 3 StR 276/03] ).