Rechtsprechung
AG Biedenkopf, 17.11.1998 - 3 F 271/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des geschiedenen Vaters auf Aufnahme seines Namens auf dem Grabstein seines verstorbenen Kindes; Übertragung der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter im Rahmen der Scheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des geschiedenen Vaters auf Aufnahme seines Namens auf dem Grabstein seines verstorbenen Kindes; Übertragung der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter im Rahmen der Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 736
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20
Eltern - Entscheidung über Bestattungsart und den Ort für verstorbenes Kind
Auch nach einer anderen Entscheidung in der Rechtsprechung ist der Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge für ein (verstorbenes) Kind auch allein zur Entscheidung über die Bestattungsart und den Bestattungsort befugt (AG Biedenkopf, Beschluss v. 17.11.1998, 3 F 271/98 = juris Rn. 17). - OLG Karlsruhe, 30.05.2000 - 2 WF 60/00
Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage
2 WF 60/00 3 F 271/98.Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihr Prozeßkosten versagenenden Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 2.12.1999 (3 F 271/98) wird zurückgewiesen.