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   AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18   

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https://dejure.org/2019,50315
AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18 (https://dejure.org/2019,50315)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 06.02.2019 - 411 C 206/18 (https://dejure.org/2019,50315)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 411 C 206/18 (https://dejure.org/2019,50315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Welche Anforderungen gelten für ein Mieterhöhungsverlangen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 316/07

    Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Bedarf es auch keine Begründung für die Einordnung der Wohnung innerhalb des Spannungsfeldes und ist daher eine Bezugnahme auf den Oberwert innerhalb einer Spanne ohne weitere Begründung zulässig, so bedarf es doch - wie auch dem Grunde nach von der Klägerin so gesehen - einer Begründung für die Einordnung innerhalb eines bestimmten Mietspiegelfeldes (BGH, Urteil vom 12.12.2007, aaO; BGB, Urteil vom 11.03.2009 VIII ZR 316/07; LG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2014, 13 S 114/14; Müko-Arzt, BGB, 6. Auflage, § 558 a, Randzeichen 18; Schulz, aaO, Randzeichen 1235).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Darin liegt aber der Sinn und Zweck der Begründungspflicht, soll diese doch dem Mieter erste Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben, um während der Zustimmungsfrist des § 558 b Absatz 1 BGB informiert darüber entscheiden zu können, ob die Zustimmung erteilt werden soll (vergleiche nur beispielhaft: Bundesverfassungsgericht NJW 1980, Seiten 1617, 1618; BGH NZN 2003, Seiten 229, 229; BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09; BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15).
  • BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09

    Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Darin liegt aber der Sinn und Zweck der Begründungspflicht, soll diese doch dem Mieter erste Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben, um während der Zustimmungsfrist des § 558 b Absatz 1 BGB informiert darüber entscheiden zu können, ob die Zustimmung erteilt werden soll (vergleiche nur beispielhaft: Bundesverfassungsgericht NJW 1980, Seiten 1617, 1618; BGH NZN 2003, Seiten 229, 229; BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09; BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15).
  • LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 114/14

    Wohnraummiete in Stuttgart: Anforderungen an die Begründung eines formal

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Bedarf es auch keine Begründung für die Einordnung der Wohnung innerhalb des Spannungsfeldes und ist daher eine Bezugnahme auf den Oberwert innerhalb einer Spanne ohne weitere Begründung zulässig, so bedarf es doch - wie auch dem Grunde nach von der Klägerin so gesehen - einer Begründung für die Einordnung innerhalb eines bestimmten Mietspiegelfeldes (BGH, Urteil vom 12.12.2007, aaO; BGB, Urteil vom 11.03.2009 VIII ZR 316/07; LG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2014, 13 S 114/14; Müko-Arzt, BGB, 6. Auflage, § 558 a, Randzeichen 18; Schulz, aaO, Randzeichen 1235).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 69/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Darin liegt aber der Sinn und Zweck der Begründungspflicht, soll diese doch dem Mieter erste Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben, um während der Zustimmungsfrist des § 558 b Absatz 1 BGB informiert darüber entscheiden zu können, ob die Zustimmung erteilt werden soll (vergleiche nur beispielhaft: Bundesverfassungsgericht NJW 1980, Seiten 1617, 1618; BGH NZN 2003, Seiten 229, 229; BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09; BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus AG Bielefeld, 06.02.2019 - 411 C 206/18
    Weil die Bestimmung dazu dient, das Mieterhöhungsverlangen transparenter zu machen, hat der Vermieter zwingend die Angaben des qualifizierten Mietspiegels zur Wohnung in seinem Mieterhöhungsverlangen "stets" mitzuteilen (BGB, Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 11/07).
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