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   AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14   

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https://dejure.org/2015,22135
AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14 (https://dejure.org/2015,22135)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 08.07.2015 - 42 C 708/14 (https://dejure.org/2015,22135)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 42 C 708/14 (https://dejure.org/2015,22135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Urhebers wegen unerlaubter Verwendung eines Filmwerks in einer Internettauschbörse; Begründung einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über einen ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing und Unklarheit der Täterschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Haftung eines Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über Internetanschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Haftung eines Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über Internetanschluss

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Müssen die Angehörigen ausspioniert werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Nachforschungspflicht gegenüber Verlobten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers wegen durch Filesharing begangener Urheberrechtsverletzung bei Unklarheit über Täterschaft

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 144
  • MMR 2015, 750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (BGH NJW 2014, 2360, "Bearshare").

    Diese Entscheidung ist aber nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragbar, bei der der Anschlussinhaber seinen Internetanschluss einem Familienangehörigen zur Verfügung stellt (BGH NJW 2014, 2360; ebenso LG Bielefeld Beschluss vom 22. Juli 2014, 21 S 76/14).

    Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, ihren Lebensgefährten ohne Anzeichen von bereits begangenen oder bevorstehenden Urheberrechtsverletzungen über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen zu belehren (vgl. BGH NJW 2014, 2360).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Sie entfaltet lediglich Wirkung ex nunc, nicht ex tunc (BGH NJW 2009, 56).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 155/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Geltendmachung eines

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Der Abgemahnte muss im Mahnverfahren beurteilen können, ob er sich gegen die Forderung zur Wehr setzen will (ganz oder teilweise) oder nicht (BGH NJW 2013, 3509).
  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Hierfür würde jedoch keine Lizenzgebühr, sondern allenfalls der übliche Verkaufspreis gezahlt werden (vgl. LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015; Aktenzeichen 20 S 65/14).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Gerade in einem Mehrpersonenhaushalt ist es üblich, dass jeder der im Haushalt lebenden Personen auch Zugriff auf den Internetanschluss hat.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2015 (Az. I ZR 7/14) ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, obwohl die Tochter der Beklagten zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Handlung minderjährig war.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Wird eine Mehrheit von Forderungen geltend gemacht, so muss jeder einzelne von ihnen individualisiert werden (BGH NJW 2001, 305).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Der BGH hat zwar entschieden, dass der Inhaber eines ungesicherten WLAN Anschlusses als Störer auf Unterlassung haftet, wenn außenstehende Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internet -Tauschbörsen einzustellen (BGH NJW 2010, 2061, "Sommer unseres Lebens").
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14
    Für den Fall, dass ein legaler Erwerb durch Zahlung von Lizenzgebühren möglich ist, hat der BGH diesen Fall bereits entschieden ("Bochumer Weihnachtsmarkt", BGH, Urteil v. 27.10.2011, I ZR 175/10, BeckRS 2012, 09457).
  • AG Kassel, 24.11.2015 - 410 C 3514/14

    Ansprüche wegen Filesharing verjähren in der dreijährigen Regelverjährungsfrist.

    Fehlt es aber an der Ersparnis einer Lizenzgebühr, so kann auch keine Bereicherung desjenigen vorliegen, der den Urheberrechtsverstoß begangen hat (vgl. AG Bielefeld, Urteil vom 08.07.2015 - 42 C 708/14 = MMR 2015, 750 und LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 S 65/14 = GRUR-RR 2015, 429 sowie AG Düsseldorf , Urteil vom 13.1.2015 - 57 C 7592/14 = MMR 2015, 752).
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