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   AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21   

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AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21 (https://dejure.org/2021,14056)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 12.05.2021 - 412 C 19/21 (https://dejure.org/2021,14056)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 412 C 19/21 (https://dejure.org/2021,14056)
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  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Die Werkstatt ist insoweit kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442).

    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder (ggf. sogar betrügerisch) Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in dieser Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, NZV 1995, 442, OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248,.

    Das Werkstattrisiko benachteiligt die Beklagte auch nicht unzumutbar, da sie die Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt verlangen kann (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442; OLG Düsseldorf, NZV 2009, 42; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Die Werkstatt ist insoweit kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442).

    Das Werkstattrisiko benachteiligt die Beklagte auch nicht unzumutbar, da sie die Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt verlangen kann (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442; OLG Düsseldorf, NZV 2009, 42; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275).

  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Das LG Stuttgart (19 O 145/20) weist zwar in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Desinfektionskosten regelmäßig nicht Teil eines Reparaturauftrages seien und dem Geschädigten klar sein müsste, dass hinsichtlich dieser Positionen unberechtigte Kosten abgerechnet würden.

    Dies wird nach Ansicht des erkennenden Gerichts durch das Landgericht Stuttgart (19 O 145/20), Amtsgericht Dillenburg (50 C 284/20) und durch das Amtsgericht Heilbronn (8 C 2865/20) verkannt.

  • AG Stuttgart, 30.12.2020 - 43 C 4029/20
    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Soweit das Amtsgericht Stuttgart (Az: 43 C 4029/20) vertritt, dass die Desinfektionsmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie unter den Begriff der sog. "höheren Gewalt" fielen und daher das jeweilige Lebens- und Betriebsrisiko des Einzelnen betreffen würden, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Die von Beklagtenseite angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH VI ZR 357/13) ist bereits deshalb nicht anwendbar, weil sie einen anderen Sachverhalt, nämlich die Erstattung von Sachverständigenkosten betreffen.
  • AG Saarbrücken, 25.09.2020 - 120 C 279/20

    Sachverständigenkosten: Keine besondere Berechnung von Aufwand für die

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Der von der Beklagten benannte Entscheidungen des AG Pforzheim (4 C 231/20 un d6 C 157/20), des Amtsgerichts Rostock (45 C 220/20), des Amtsgerichts Marienburg (3 C 497/20), des Amtsgerichts Saarbrücken (120 C 279/20), des Amtsgerichts Neu- Ulm (3 C 807/20), des Amtsgerichts Siegen vom 16.12.2020 und des Amtsgerichts Solingen vom 20.01.2021 vermag das erkennenden Gericht nicht zu folgen, da - nach Ansicht des erkennenden Gerichts - das jeweilige Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Werkstattrisiko verkennt bzw. sich erst gar nicht mit der Problematik auseinander setzt.
  • AG Pforzheim, 02.12.2020 - 4 C 231/20

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Der von der Beklagten benannte Entscheidungen des AG Pforzheim (4 C 231/20 un d6 C 157/20), des Amtsgerichts Rostock (45 C 220/20), des Amtsgerichts Marienburg (3 C 497/20), des Amtsgerichts Saarbrücken (120 C 279/20), des Amtsgerichts Neu- Ulm (3 C 807/20), des Amtsgerichts Siegen vom 16.12.2020 und des Amtsgerichts Solingen vom 20.01.2021 vermag das erkennenden Gericht nicht zu folgen, da - nach Ansicht des erkennenden Gerichts - das jeweilige Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Werkstattrisiko verkennt bzw. sich erst gar nicht mit der Problematik auseinander setzt.
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Das Werkstattrisiko benachteiligt die Beklagte auch nicht unzumutbar, da sie die Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt verlangen kann (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442; OLG Düsseldorf, NZV 2009, 42; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275).
  • AG Marienberg, 16.02.2021 - 3 C 497/20
    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Der von der Beklagten benannte Entscheidungen des AG Pforzheim (4 C 231/20 un d6 C 157/20), des Amtsgerichts Rostock (45 C 220/20), des Amtsgerichts Marienburg (3 C 497/20), des Amtsgerichts Saarbrücken (120 C 279/20), des Amtsgerichts Neu- Ulm (3 C 807/20), des Amtsgerichts Siegen vom 16.12.2020 und des Amtsgerichts Solingen vom 20.01.2021 vermag das erkennenden Gericht nicht zu folgen, da - nach Ansicht des erkennenden Gerichts - das jeweilige Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Werkstattrisiko verkennt bzw. sich erst gar nicht mit der Problematik auseinander setzt.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder (ggf. sogar betrügerisch) Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in dieser Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, NZV 1995, 442, OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248,.
  • AG Heilbronn, 10.02.2021 - 8 C 2865/20
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