Rechtsprechung
AG Bingen, 18.01.2016 - 21 C 197/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Nebenkostenabrechnung - Kostentragung Übersendung Originalbelege
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenkostenabrechnung: Kopierkosten trägt der Vermieter!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kopien statt Belegeinsicht - wer muss zahlen?
- haufe.de (Kurzinformation)
Kopien statt verlangte Belegeinsicht: Vermieter trägt Kopierkosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter kann Kosten für eigenmächtig verschickte Kopien von Abrechnungsunterlagen nicht vom Mieter ersetzt verlangen - Kostenerstattung durch Mieter nur bei Versendung auf dessen Wunsch hin
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer trägt bei unaufgeforderter Übersendung von Kopien der Originalbelege die Kosten? (IMR 2016, 1102)