Rechtsprechung
   AG Bitterfeld-Wolfen, 27.03.2012 - 3 II 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87511
AG Bitterfeld-Wolfen, 27.03.2012 - 3 II 42/12 (https://dejure.org/2012,87511)
AG Bitterfeld-Wolfen, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 II 42/12 (https://dejure.org/2012,87511)
AG Bitterfeld-Wolfen, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 II 42/12 (https://dejure.org/2012,87511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,87511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dessau-Roßlau, 23.09.2013 - 1 T 97/13

    Beratungshilfe: Abgrenzung von beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im

    Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 19.04.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 27.03.2012 - 3 II 42/12- abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Erinnerung vom 15.02.2012 wird zu Gunsten des Antragstellers für das Beratungshilfeverfahren 3 II 42/12, Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, eine aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung in Höhe von 2 x 99, 96 ? (für die ehemals selbständigen Beratungshilfeverfahren 3 II 40/12 - Auseinandersetzung der Ehewohnung - und 3 II 41/12 - Kindesunterhalt - ) festgesetzt.

    Sie führt dazu, dass die für die - ehemals selbständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren 3 II 42/12 hinzuverbundenen - Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zu Gunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von jeweils 99, 96 ? festzusetzen war.

  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    Der Rechtsuchende hat beim Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe für eine Ehesache und Folgesachen begehrt, im Einzelnen für die Ehescheidung (Az. 3 II 42/12), für die Festsetzung des Unterhalts für seine Kinder S. und J. G. (Az.: 3 II 41/12) sowie für die Auseinandersetzung der Ehewohnung (Az. 3 II 340/12).

    Die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen hat die drei Beratungshilfesachen mit Beschluss vom 17.01.2012 unter Führung des Verfahrens 3 II 42/12 verbunden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht