Rechtsprechung
AG Blomberg, 07.05.1986 - 3 VI 42/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erbvertrag, Form des Rücktritts
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 2289 Abs. 1; BGB § 2296 Abs. 2
Erbvertrag, Form des Rücktritts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung des Formerfordernisses zum Widerruf eines Erbvertrags durch Zustellung einer beglaubigten Fotokopie der Originalurkunde; Heilung der formunwirksamen Zustellung des Widerrufs eines Erbvertrags nach dem Tod des Vertragserben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1154
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67
Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen
Auszug aus AG Blomberg, 07.05.1986 - 3 VI 42/86
Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Erklärende vor seinem Tode alles getan hat, was von seiner Seite aus geschehen musste, damit die Erklärung dem anderen Teil zugeht (vgl. Palandt § 2269 Anmerkung 1a, BGHZ 48, Seite 374, 377 ff.). - BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung
Auszug aus AG Blomberg, 07.05.1986 - 3 VI 42/86
Diese wird für den Rechtsverkehr ersetzt durch eine Ausfertigung, die denselben öffentlichen Glauben trägt wie die Urschrift, während eine beglaubigte Abschrift nicht mehr als die Übereinstimmung der Abschrift mit einer Urkunde beweist, also nicht die empfangsbedürftige Erklärung selbst ist (BGHZ 31 Seite 5, 7). - FG Hamburg, 09.09.1988 - IV 20/86
Auszug aus AG Blomberg, 07.05.1986 - 3 VI 42/86
Wegen der Einzelheiten des Inhaltes der Erbverträge und der Rücktrittserklärung wird auf die Vertragsunterlagen (13 bis 15 und 16 bis 20 der beigezogenen Akten 3 IV 20/86 Amtsgericht C) verwiesen.