Rechtsprechung
AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vereinsausschluss, Platzverbot, Golfclub, vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen, Vereinsautonomie, Subsumtionskontrolle, Sportverein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit eines Beschlusses über die Ausschließung eines Mitglieds aus einem Sportverein und ein Platzverbot hinsichtlich der Prüfung durch das Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit eines Beschlusses über die Ausschließung eines Mitglieds aus einem Sportverein und ein Platzverbot hinsichtlich der Prüfung durch das Gericht
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
- LG Detmold, 10.10.2018 - 3 S 69/18
- LG Detmold, 31.10.2018 - 3 S 69/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein
Auszug aus AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
Seit langem anerkannt ist, dass die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommenen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH, Urt. v. 09.06.1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, beck-online, m.w.N.).Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift fällt hingegen unter die Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich trifft und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar sind (BGH, Urt. v. 09.06.1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, beck-online).
Für Monopolverbände und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder dringenden sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, hat der Senat die Grenzen jedoch enger gezogen (BGH, Urteil vom 09. Juni 1997 - II ZR 303/95 -, Rn. 6, juris).
- BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65
Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein
Auszug aus AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
Zu fordern ist ein Minimum an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der an der Entscheidung mitwirkenden Funktionsträger (…vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1980, II ZR 62/80, NJW 1981, 744; Urt. v. 20.04.1967, II ZR 142/65, NJW 1967, 1657, 1658;… OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.10.2000, 4 U 179/99, zitiert nach juris).Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehört hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar ist (BGHZ 87, 337, 345; 47, 381, 384).
- OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
Unwirksamer Vereinsausschluss - Verletzung allgemeingültiger Verfahrensgrundsätze …
Auszug aus AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
Zu fordern ist ein Minimum an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der an der Entscheidung mitwirkenden Funktionsträger (…vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1980, II ZR 62/80, NJW 1981, 744;… Urt. v. 20.04.1967, II ZR 142/65, NJW 1967, 1657, 1658; OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.10.2000, 4 U 179/99, zitiert nach juris). - BGH, 27.10.1980 - II ZR 62/80
Mitwirkung von Mitgliedern des für Ordnungsmaßnahmen zuständigen Vereinsorgans an …
Auszug aus AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
Zu fordern ist ein Minimum an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der an der Entscheidung mitwirkenden Funktionsträger (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1980, II ZR 62/80, NJW 1981, 744;… Urt. v. 20.04.1967, II ZR 142/65, NJW 1967, 1657, 1658;… OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.10.2000, 4 U 179/99, zitiert nach juris). - BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …
Auszug aus AG Blomberg, 17.05.2018 - 4 C 336/17
Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehört hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar ist (BGHZ 87, 337, 345; 47, 381, 384).