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   AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09   

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https://dejure.org/2011,105338
AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09 (https://dejure.org/2011,105338)
AG Blomberg, Entscheidung vom 28.10.2011 - 4 C 137/09 (https://dejure.org/2011,105338)
AG Blomberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 4 C 137/09 (https://dejure.org/2011,105338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fälligkeit der Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts für seine anwaltliche Tätigkeit nach der erfolgten Niederlegung des Mandats

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte zwar, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen, grundsätzlich ist davon jedoch auch dann auszugehen, wenn die Gerichte das Vorbringen nicht ausdrücklich beschieden haben (vgl. BGH V ZR 142/08, Beschl. vom 19.03.2008).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

    Auszug aus AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09
    Die Beklagten nahmen in dem Verfahren 13 O 217/05 (LG Hannover) und 16 U 103/06 (OLG Celle) die Bundesrepublik Deutschland und den Kommandanten XXX auf Zahlung von 24.012,38 Euro an sie als Gesamtgläubiger und von 14.000,00 Euro an jeden von ihnen in Anspruch und klagten zudem auf Feststellung, daß die Beklagten im dortigen Verfahren ihnen als Gesamtschuldner den materiellen und immateriellen Schaden aus dem Tötungsdelikt vom 06.03.2002 zu ersetzen hätten.
  • LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05

    Nichtaussetzen eines Rettungsbootes trotz massiven Protests der restlichen

    Auszug aus AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09
    Die Beklagten nahmen in dem Verfahren 13 O 217/05 (LG Hannover) und 16 U 103/06 (OLG Celle) die Bundesrepublik Deutschland und den Kommandanten XXX auf Zahlung von 24.012,38 Euro an sie als Gesamtgläubiger und von 14.000,00 Euro an jeden von ihnen in Anspruch und klagten zudem auf Feststellung, daß die Beklagten im dortigen Verfahren ihnen als Gesamtschuldner den materiellen und immateriellen Schaden aus dem Tötungsdelikt vom 06.03.2002 zu ersetzen hätten.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1994 - 3 U 45/93

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts trotz Mandatsniederlegung

    Auszug aus AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09
    Der Rechtsanwalt muß Weisungen des Mandanten aber nicht blindlings" folgen, insbesondere dann nicht, wenn das Ansinnen rechtswidrig, unlauter, völlig unsinnig oder querulatorisch wäre (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1994, 541, 544).
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