Rechtsprechung
   AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,66675
AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01 (https://dejure.org/2002,66675)
AG Bocholt, Entscheidung vom 15.07.2002 - 13 C 303/01 (https://dejure.org/2002,66675)
AG Bocholt, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 13 C 303/01 (https://dejure.org/2002,66675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,66675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Insoweit erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO (i.d.S. BGH NZV 1991, 225) Ausgehend von einer Entferung Burgsteinfurt - Bocholt: 170 km und unter.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Aus diesem Grunde werden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (i.d.S. BGHZ 56, 163; Dunz VersR 1986, 448).
  • BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines gestürzten Radfahrers durch einen

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Denn der Fahrer gilt bereits dann als nicht entlastet, wenn ein Verschulden nicht auszuschließen ist (BGH VersR 1967, 659; OLG Koblenz VRS 1968, 32).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung aufgrund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten als dessen Gesundheitsschaden für erstattungsfähig angesehen (vgl. u.a. BGHZ 106, 28 ff.).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Aus diesem Grunde werden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (i.d.S. BGHZ 56, 163; Dunz VersR 1986, 448).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    a) Zu den Heilungskosten der Verletzten gehören auch die Fahrtkosten von nahen Angehörigen für Krankenhausbesuche (i.d.S. BGH NJW 1985, 2757; Heinrichs in: Palandt, a.a.O., § 249 Rn. 11).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97

    Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel

    Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
    Dazu wäre ein Nachweis der Schuldlosigkeit erforderlich gewesen (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage (2001), 26. Kap. Rn. 9; BGH NJW 1998, 2816), welcher ihm nicht gelungen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht