Rechtsprechung
AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 24.06.2002 - 13 C 303/01
- AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90
Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Insoweit erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO (i.d.S. BGH NZV 1991, 225) Ausgehend von einer Entferung Burgsteinfurt - Bocholt: 170 km und unter. - BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Aus diesem Grunde werden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (i.d.S. BGHZ 56, 163; Dunz VersR 1986, 448). - BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65
Haftungsverteilung bei Überfahren eines gestürzten Radfahrers durch einen …
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Denn der Fahrer gilt bereits dann als nicht entlastet, wenn ein Verschulden nicht auszuschließen ist (BGH VersR 1967, 659; OLG Koblenz VRS 1968, 32).
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung aufgrund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten als dessen Gesundheitsschaden für erstattungsfähig angesehen (vgl. u.a. BGHZ 106, 28 ff.). - BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Aus diesem Grunde werden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (i.d.S. BGHZ 56, 163; Dunz VersR 1986, 448). - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
a) Zu den Heilungskosten der Verletzten gehören auch die Fahrtkosten von nahen Angehörigen für Krankenhausbesuche (i.d.S. BGH NJW 1985, 2757;… Heinrichs in: Palandt, a.a.O., § 249 Rn. 11). - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
Auszug aus AG Bocholt, 15.07.2002 - 13 C 303/01
Dazu wäre ein Nachweis der Schuldlosigkeit erforderlich gewesen (…vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage (2001), 26. Kap. Rn. 9; BGH NJW 1998, 2816), welcher ihm nicht gelungen ist.