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   AG Bocholt, 24.02.2006 - 4 C 121/04   

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https://dejure.org/2006,30640
AG Bocholt, 24.02.2006 - 4 C 121/04 (https://dejure.org/2006,30640)
AG Bocholt, Entscheidung vom 24.02.2006 - 4 C 121/04 (https://dejure.org/2006,30640)
AG Bocholt, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 4 C 121/04 (https://dejure.org/2006,30640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen mangelhafter Durchführung einer Tätowierung; Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Tattooentfernung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen mangelhafter Durchführung einer Tätowierung; Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Tattooentfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei unfachmännischer Tätowierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Heidelberg, 21.02.2002 - 23 C 506/01

    Tätowierungsarbeit als Werkvertrag; Schadensersatz wegen mangelhafter

    Auszug aus AG Bocholt, 24.02.2006 - 4 C 121/04
    Denn bei einer Tätowierung kommt es nicht darauf an, eine Leistung zu erhalten, sondern es ist für den Kunden besonders wichtig, den sich vorgestellten und vor Beginn der Arbeit besprochenen Tätowierungserfolg im Sinne einer künstlerisch wertvoll aussehenden und den Einzelvorstellungen des Bestellers entsprechenden Arbeit zu erhalten (AG I, NJW-RR 2003, Seite 19, Rösch in juris PK-BGB, 2. Aufl. 2004, § 634 Randnummer 16, Jaeger, Neuregelung des Schmerzensgeldanspruches durch das zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, Zapp Fach 2 383 - 394 ).
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