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   AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20   

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AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20 (https://dejure.org/2021,66180)
AG Bochum, Entscheidung vom 22.04.2021 - 66 C 232/20 (https://dejure.org/2021,66180)
AG Bochum, Entscheidung vom 22. April 2021 - 66 C 232/20 (https://dejure.org/2021,66180)
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  • AG Bochum, 26.01.2016 - 68 C 342/15

    Grundsätze zur Berechnung des ersatzfähigen Schadens nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Gleichwohl kann diese Befragung nach Ansicht des Gerichts zur Grundlage der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO machen (vgl. Amtsgericht C, 45 C 205/07; Amtsgericht C, 68 C 342/15).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der

    Auszug aus AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Der BGH hat in der Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) auch nicht entschieden, dass die BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage nicht in Betracht käme.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Wahrt der Geschädigte jedoch den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. BGH NJW 2007, 1450).
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