Rechtsprechung
   AG Bochum, 27.10.2022 - 47 C 31/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46405
AG Bochum, 27.10.2022 - 47 C 31/20 (https://dejure.org/2022,46405)
AG Bochum, Entscheidung vom 27.10.2022 - 47 C 31/20 (https://dejure.org/2022,46405)
AG Bochum, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 47 C 31/20 (https://dejure.org/2022,46405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Femtolaserbehandlung bei Grauem Star nur ausnahmsweise nach GOÄ 5855 analog abrechenbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2021 - III ZR 350/20

    A) Zur Abrechnung des Einsatzes eines Femtosekundenlasers nach Nummer 1375 des

    Auszug aus AG Bochum, 27.10.2022 - 47 C 31/20
    Der Einsatz des Lasers sei in einem solchen Fall nach Nr. 1375 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ, zu der der Zuschlag nach Nr. 441 GOÄ für die Anwendung eines Lesers bei ambulanten operativen Leistungen gegebenenfalls hinzukomme, zu honorieren und nicht zusätzlich nach den Nummern 5800 und 5855 analog abrechenbar (vgl. BGH v. 14.10.2021, III ZR 353/20 und III ZR 350/20 ).
  • BGH, 21.01.2010 - III ZR 147/09

    Arztvertrag: Abrechenbarkeit des Einsatzes einer computergestützten

    Auszug aus AG Bochum, 27.10.2022 - 47 C 31/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Selbständigkeit einer ärztlichen Leistung danach zu beurteilen, ob für diese eine eigenständige medizinische Indikation gegeben ist (vgl. nur BGH, Urteil v. 21.01.2010, III ZR 147/09 ).
  • BGH, 14.10.2021 - III ZR 353/20

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten einer Katarakt-Operation unter Verwendung

    Auszug aus AG Bochum, 27.10.2022 - 47 C 31/20
    Der Einsatz des Lasers sei in einem solchen Fall nach Nr. 1375 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ, zu der der Zuschlag nach Nr. 441 GOÄ für die Anwendung eines Lesers bei ambulanten operativen Leistungen gegebenenfalls hinzukomme, zu honorieren und nicht zusätzlich nach den Nummern 5800 und 5855 analog abrechenbar (vgl. BGH v. 14.10.2021, III ZR 353/20 und III ZR 350/20 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht