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AG Bonn, 02.02.2015 - 109 C 338/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Honoraranspruch des Sachverständigen, Unwirksamkeit der Abtretung von Schadensersatzanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Abtretungsfähigkeit von Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 02.02.2015 - 109 C 338/14
- LG Bonn, 29.07.2015 - 5 S 20/15
- BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus AG Bonn, 02.02.2015 - 109 C 338/14
Diese Abtretung ist nach dem überzeugenden Ausführungen des BGH im Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 - juris, mangels Bestimmtheit und Bestimmbarkeit unwirksam.
- LG Bonn, 29.07.2015 - 5 S 20/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 02.02.2015 (109 C 338/14) wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 02.02.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bonn, Az. 109 C 338/14, die Beklagte zu verurteilen, an sie 80, 76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.