Rechtsprechung
   AG Bonn, 04.05.2016 - 111 C 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17092
AG Bonn, 04.05.2016 - 111 C 4/16 (https://dejure.org/2016,17092)
AG Bonn, Entscheidung vom 04.05.2016 - 111 C 4/16 (https://dejure.org/2016,17092)
AG Bonn, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 111 C 4/16 (https://dejure.org/2016,17092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Reisepass, Überprüfung der Gültigkeitsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der eingegangenen Verpflichtungen eines Reisebüros bei Unterstützung des Kunden bzgl. der Ausfüllung eines ESTA-Formulars zur Einreise in die USA im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • reise-recht-wiki.de

    Reiseveranstalter muss Kunden nicht über die Gültigkeit Reisepasses informieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reiserecht: Keine Pflicht zur Überprüfung der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urlaub wegen ungültiger Reisepässe geplatzt: Anspruch auf Schadenersatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht der Reisepässe durch das Reisebüro?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisepass nicht "USA-tauglich" - Reisende müssen sich um Pässe selbst kümmern: Kein Schadenersatz vom Reisebüro für geplatzte USA-Reise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters über Gültigkeit des Reisepasses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    USA-Reise wegen nicht maschinenlesbarem Reisepass unmöglich - Schadensersatz?

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters über Gültigkeit des Reisepasses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der

    Auszug aus AG Bonn, 04.05.2016 - 111 C 4/16
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.05.2014 (X ZR 134/13) entschieden, dass ein Reiseveranstalter einen Kunden nicht über Umstände informieren muss, die die Gültigkeit des eigenen Reisepasses betreffen.

    Hierüber muss der Reiseveranstalter sich daher weder selbst noch den Reisenden informieren (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Mai 2014 - X ZR 134/13 -, Rn. 15, juris).

  • LG Bonn, 18.10.2016 - 8 S 139/16

    Überprüfung von Reisedokumenten auf ihre Tauglichkeit zur Einreise in die USA bei

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (111 C 4/16) wird zurück gewiesen.
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