Rechtsprechung
AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 91 ZPO
Anwalt muss sich nicht aus Gründen der Kostenerstattung selbst vertreten - Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 91 ZPO
Anwalt muss sich nicht aus Gründen der Kostenerstattung selbst vertreten
Verfahrensgang
- LG Bonn, 04.09.2018 - 5 S 72/18
- AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19
Papierfundstellen
- AnwBl 2019, 300
- AnwBl Online 2019, 408
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des …
Auszug aus AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Partei Reisekosten eines im Gerichtsbezirk - nicht notwendig am Gerichtsort - niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalts ausnahmslos erstattet verlangen (Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17). - BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des …
Auszug aus AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19
Hier macht die Beklagte auch entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZB 37/18 v. 04.12.2018) - da kein Fall der notwendigen Beauftragung eines externen Rechtsanwalts nach § 91 Abs. 2 S.1 HS 2 ZPO besteht - nur diejenigen fiktiven Reisekosten geltend, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte.