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   AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19   

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https://dejure.org/2019,6300
AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19 (https://dejure.org/2019,6300)
AG Bonn, Entscheidung vom 05.03.2019 - 112 C 15/19 (https://dejure.org/2019,6300)
AG Bonn, Entscheidung vom 05. März 2019 - 112 C 15/19 (https://dejure.org/2019,6300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Anwalt muss sich nicht aus Gründen der Kostenerstattung selbst vertreten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Anwalt muss sich nicht aus Gründen der Kostenerstattung selbst vertreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 300
  • AnwBl Online 2019, 408
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Partei Reisekosten eines im Gerichtsbezirk - nicht notwendig am Gerichtsort - niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalts ausnahmslos erstattet verlangen (Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17).
  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    Auszug aus AG Bonn, 05.03.2019 - 112 C 15/19
    Hier macht die Beklagte auch entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZB 37/18 v. 04.12.2018) - da kein Fall der notwendigen Beauftragung eines externen Rechtsanwalts nach § 91 Abs. 2 S.1 HS 2 ZPO besteht - nur diejenigen fiktiven Reisekosten geltend, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte.
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