Rechtsprechung
   AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,27014
AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99 (https://dejure.org/1999,27014)
AG Bonn, Entscheidung vom 06.10.1999 - 13 C 360/99 (https://dejure.org/1999,27014)
AG Bonn, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 13 C 360/99 (https://dejure.org/1999,27014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,27014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Im Fall der Besorgung eines objektiv fremden Geschäfts wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet (BGHZ 40, 28, 31).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Widersprüchliches Verhalten ist dann mißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (BGH 32, 273, 279; 94, 344, 354) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1992, 834; 1997, 3377, 3380).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Widersprüchliches Verhalten ist dann mißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (BGH 32, 273, 279; 94, 344, 354) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1992, 834; 1997, 3377, 3380).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Im Rahmen der Zumutbarkeit kann vom Prozeßgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache verlangt werden (BGH NJW-RR 1993, 746, 747).
  • RG, 26.05.1914 - III 62/14

    Zurückbehaltung; Aufrechnung; Aufrechnungsverbot; Arglisteinrede

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Die hier einschlägige Vorschrift des § 394 BGB soll im öffentlichen Interesse verhindern, daß Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage gänzlich entzogen wird (RGZ 85, 108).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
    Widersprüchliches Verhalten ist dann mißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (BGH 32, 273, 279; 94, 344, 354) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1992, 834; 1997, 3377, 3380).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht