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   AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21   

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AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21 (https://dejure.org/2021,30255)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.06.2021 - 206 C 42/21 (https://dejure.org/2021,30255)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 206 C 42/21 (https://dejure.org/2021,30255)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung muss auf vernüftigen Erwägungen ruhen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung: Schulabsolvent braucht keine Vier-Zimmer-Wohnung! (IMR 2021, 499)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21
    Nun darf ein Gericht seine eigenen Vorstellungen über die Angemessenheit von Wohnverhältnissen und die vernünftige Verwendung großer Wohnungen nicht an Stelle derjenigen des Eigentümers und Vermieters setzen (BGH, Urteil vom 04. März 2015 - VIII ZR 166/14 -, BGHZ 204, 216-231).

    Im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als "rechtsmissbräuchlich" stellt sich das Eigenbedarfsbegehren erst deswegen dar, weil das Räumungsverlangen auf das Geltendmachen eines "weit überhöhten" Wohnbedarfs hinausläuft (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH - VIII ZR 166/14 -, Urt. v. 04.03.2015, BGHZ 204, 216 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.1990 - 17 S 345/89
    Auszug aus AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein auf einen weit überhöhten Wohnbedarf gestütztes Eigenbedarfsbegehren eine Mietvertragskündigung nicht tragen kann (vgl. LG Frankfurt - 2/17 S 234/89 -, Urt. v. 23.02.1990, WuM 1990, 479 f.; BVerfG - 1 BvR 440/90 -, Beschl. v. 23.08.1990, WuM 1990, 479 ff; Blank/Börstinghaus, a.a.O. und Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, § 573 Rn. 146 ff. mit Fallbeispielen).
  • BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen

    Auszug aus AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein auf einen weit überhöhten Wohnbedarf gestütztes Eigenbedarfsbegehren eine Mietvertragskündigung nicht tragen kann (vgl. LG Frankfurt - 2/17 S 234/89 -, Urt. v. 23.02.1990, WuM 1990, 479 f.; BVerfG - 1 BvR 440/90 -, Beschl. v. 23.08.1990, WuM 1990, 479 ff; Blank/Börstinghaus, a.a.O. und Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, § 573 Rn. 146 ff. mit Fallbeispielen).
  • LG Berlin, 20.01.2021 - 64 S 50/20

    Übersetzter Eigenbedarf

    Auszug aus AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21
    Der bloße Wille des Eigentümers und Vermieters, eine Wohnung zukünftig selbst zu nutzen oder sie einer Bedarfsperson zur Nutzung zu überlassen, reicht zur Begründung eines nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beachtlichen Eigenbedarfs und ein "Benötigen" der Wohnung nämlich nicht aus; vielmehr muss der Wille des Vermieters von vernünftigen und rechtlich billigenswerten Erwägungen getragen werden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2021 - 64 S 50/20; Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Auflage 2020, § 573 Rn. 37, zitiert nach beck-online; BGHZ 103, 91 ff.).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21
    Der bloße Wille des Eigentümers und Vermieters, eine Wohnung zukünftig selbst zu nutzen oder sie einer Bedarfsperson zur Nutzung zu überlassen, reicht zur Begründung eines nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beachtlichen Eigenbedarfs und ein "Benötigen" der Wohnung nämlich nicht aus; vielmehr muss der Wille des Vermieters von vernünftigen und rechtlich billigenswerten Erwägungen getragen werden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2021 - 64 S 50/20; Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Auflage 2020, § 573 Rn. 37, zitiert nach beck-online; BGHZ 103, 91 ff.).
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