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   AG Bonn, 09.08.2012 - 111 C 98/11   

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https://dejure.org/2012,35856
AG Bonn, 09.08.2012 - 111 C 98/11 (https://dejure.org/2012,35856)
AG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2012 - 111 C 98/11 (https://dejure.org/2012,35856)
AG Bonn, Entscheidung vom 09. August 2012 - 111 C 98/11 (https://dejure.org/2012,35856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Saldenanerkenntnis nach fingierter Genehmigung von Lastschriftbuchungen als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 129, 130 Abs. 1; BGB §§ 675u, 676b; HGB § 355
    Schuldanerkenntnis in Rechnungsabschluss einer Bank hinsichtlich der darin enthaltenen Lastschriftbuchungen als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückbuchung eines Geldbetrags auf das Konto des Insolvenzschuldners nach einer fehlenden Genehmigung der Belastungsbuchung durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus AG Bonn, 09.08.2012 - 111 C 98/11
    Rechtsgrund für die Belastungsbuchung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens ist die Genehmigung der Belastung durch den Schuldner (BGH, Urt. v. 20.07.2010 - Az. IX ZR 37/09, juris Rz. 6).

    Ist dies der Fall, so muss der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner die Möglichkeit geben, zu entscheiden, welche der Buchungen aus seinem Schonvermögen bedient sein und daher Bestand haben sollen (BGH, Urt. v. 20.07.2010 - Az. IX ZR 37/09, juris Rz. 23).

    Der Insolvenzschuldner muss die sich aus den AGB der Beklagten ergebende Genehmigungsfiktion gegen sich gelten lassen (BGH, Urt. v. 20.07.2010 - Az. IX ZR 37/09, juris Rz. 27).

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