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AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung eines Arztes als Zeuge zur Zeugnisverweigerung i.R.d. Prüfung der Testierfähigkeit bei Errichtung des notariellen Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 11.10.2017 - 34 VI 352/17
- AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
- OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 20.07.2004 - 1Z BR 54/04
Namensrecht des Kindes bei Fehlen eines gemeinsamen Ehenamens
- BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83
Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang
Auszug aus AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille der Verstorbenen zu erforschen, also zu prüfen, ob sie die Offenlegung mutmaßlich gebilligt oder missbilligt hätten (BGH NJW 1984, 2893; BayObLGZ 1986, 332, 334;… Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 383 Rn. 5, § 385 Rn. 10). - BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86
Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung; …
Auszug aus AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille der Verstorbenen zu erforschen, also zu prüfen, ob sie die Offenlegung mutmaßlich gebilligt oder missbilligt hätten (BGH NJW 1984, 2893; BayObLGZ 1986, 332, 334;… Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 383 Rn. 5, § 385 Rn. 10).