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   AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17   

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https://dejure.org/2017,63382
AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17 (https://dejure.org/2017,63382)
AG Bonn, Entscheidung vom 12.10.2017 - 34 VI 352/17 (https://dejure.org/2017,63382)
AG Bonn, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 34 VI 352/17 (https://dejure.org/2017,63382)
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  • BayObLG, 20.07.2004 - 1Z BR 54/04

    Namensrecht des Kindes bei Fehlen eines gemeinsamen Ehenamens

    Auszug aus AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
    Dabei binden die Feststellungen des Notars die Gerichte nicht (BeckOK BGB, Bamberge/Roth/Hau/Poseck, 43. Edition, BeurkG § 11 Rn. 12 m.w.N.; MüKo/Hagena, 7. Auflage 2017, § 28 BeurkG Rn. 8; BayOLG, Beschluss vom 17.04.2004 - 1 Z BR 054/04 -, juris).
  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
    Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille der Verstorbenen zu erforschen, also zu prüfen, ob sie die Offenlegung mutmaßlich gebilligt oder missbilligt hätten (BGH NJW 1984, 2893; BayObLGZ 1986, 332, 334; Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 383 Rn. 5, § 385 Rn. 10).
  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung;

    Auszug aus AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17
    Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille der Verstorbenen zu erforschen, also zu prüfen, ob sie die Offenlegung mutmaßlich gebilligt oder missbilligt hätten (BGH NJW 1984, 2893; BayObLGZ 1986, 332, 334; Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 383 Rn. 5, § 385 Rn. 10).
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