Rechtsprechung
AG Bonn, 13.12.2021 - 211 C 25/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
Dachsanierung, WEG
- rewis.io
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ab 3.000,00 EUR Auftragsvergabe sind mindestens drei Vergleichsangebote Pflicht - Wohnungseigentümer müssen keine Angebote einholen
- mietrechtsiegen.de
Dachsanierung in WEG: Vergleichsangebote erforderlich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teure Dachsanierung: Nichts geht ohne mindestens drei Vergleichsangebote
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teure Dachsanierung: Nichts geht ohne mindestens drei Vergleichsangebote!? (IMR 2022, 368)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17
Auftragsvergabe durch Wohnungseigentumsverwalter setzt drei Vergleichsangebote …
Auszug aus AG Bonn, 13.12.2021 - 211 C 25/21
Dabei ist in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 EUR mindestens drei Verglelchsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden müssen, um der Eigentümerversammlung eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 02.02.2018 - 85 S 98/16; LG Frankfurt, Beschluss vom 19.04.2017 - 2-13 S 2/17). - LG Berlin, 02.02.2018 - 85 S 98/16
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für die Kosten eines …
Auszug aus AG Bonn, 13.12.2021 - 211 C 25/21
Dabei ist in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 EUR mindestens drei Verglelchsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden müssen, um der Eigentümerversammlung eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 02.02.2018 - 85 S 98/16; LG Frankfurt, Beschluss vom 19.04.2017 - 2-13 S 2/17).