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   AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09   

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https://dejure.org/2011,26698
AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09 (https://dejure.org/2011,26698)
AG Bonn, Entscheidung vom 14.01.2011 - 27 C 246/09 (https://dejure.org/2011,26698)
AG Bonn, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 27 C 246/09 (https://dejure.org/2011,26698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Veräußerung, grobe Pflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 18 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 2
    Veräußerung, grobe Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sein Wohnungseigentum bei grober Verletzung seiner Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft veräußern; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18 Abs. 1; WEG § 16 Abs. 2
    Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sein Wohnungseigentum bei grober Verletzung seiner Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft veräußern; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2007 1353 - 1356), da die Erfüllung der Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 16 Absatz 2 WEG für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung unerlässlich ist.

    Das Gesetz sieht im Falle des § 18 Absatz 1 WEG zwar keine Abmahnung vor, der BGH, dessen Rechtsprechung sich das Gericht vorliegend anschließt, fordert eine solche Abmahnung jedoch auch im Falle des § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 WEG (BGH NJW 2007, 1353 ff.).

    Eine Abmahnung kann auch nicht in dem Beschluss zu TOP 10 der Wohnungseigentümerversammlung vom 24.4.2008 gesehen werden, soweit es darin heißt: " Diese Aufforderung ist gleichzeitig als letzte Abmahnung gemäß § 18 (2) WEG anzusehen." Ein solcher Hinweis kann - jedenfalls was die Pflichtverletzungen des Beklagten vor der Beschlussfassung anbelangt - nicht als Abmahnung angesehen werden, da eine Abmahnung ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn diese vor der Beschlussfassung über das Veräußerungsverlangen ausgesprochen wird (BGH NJW 2007, 1353 - 1356).

  • FG Hamburg, 16.12.1999 - II 166/99

    Minderung der Einkommenssteuer wegen außergewöhnlicher Belastungen;

    Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
    AG Bonn 28 II 166/99; LG Bonn 8 T 220/01; OLG Köln 16 Wx 12/02.
  • OLG Köln, 23.01.2001 - 16 Wx 178/01

    Voraussetzungen des Rechts eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
    AG Bonn 28 II 107/98; LG Bonn 8 T 38/99; OLG Köln 16 Wx 178/01.
  • RG, 22.09.1905 - II 3/05

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung

    Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
    AG Bonn 28 II 3/05; LG Bonn 8 T 181/05; OLG Köln 16 Wx 183/08.
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs genügt es deshalb nicht, wenn der Wohnungseigentümer Beschlussanfechtungsklagen nicht oder nicht nachvollziehbar begründet (so aber inhaltlich: AG Bonn, Urteil vom 14. Januar 2011 - 27 C 246/09, juris Rn. 23, 32 ff. - "willkürliche" Klagen) oder von seinen Rechten in großem Umfang, etwa durch die Erhebung zahlreicher Anfechtungsklagen, Gebrauch macht.
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