Rechtsprechung
AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Veräußerung, grobe Pflichtverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 18 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 2
Veräußerung, grobe Pflichtverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sein Wohnungseigentum bei grober Verletzung seiner Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft veräußern; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 18 Abs. 1; WEG § 16 Abs. 2
Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sein Wohnungseigentum bei grober Verletzung seiner Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft veräußern; Zulässigkeit der Verpflichtung eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
- LG Köln, 09.06.2011 - 29 S 44/11
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 180/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …
Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2007 1353 - 1356), da die Erfüllung der Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 16 Absatz 2 WEG für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung unerlässlich ist.Das Gesetz sieht im Falle des § 18 Absatz 1 WEG zwar keine Abmahnung vor, der BGH, dessen Rechtsprechung sich das Gericht vorliegend anschließt, fordert eine solche Abmahnung jedoch auch im Falle des § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 WEG (BGH NJW 2007, 1353 ff.).
Eine Abmahnung kann auch nicht in dem Beschluss zu TOP 10 der Wohnungseigentümerversammlung vom 24.4.2008 gesehen werden, soweit es darin heißt: " Diese Aufforderung ist gleichzeitig als letzte Abmahnung gemäß § 18 (2) WEG anzusehen." Ein solcher Hinweis kann - jedenfalls was die Pflichtverletzungen des Beklagten vor der Beschlussfassung anbelangt - nicht als Abmahnung angesehen werden, da eine Abmahnung ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn diese vor der Beschlussfassung über das Veräußerungsverlangen ausgesprochen wird (BGH NJW 2007, 1353 - 1356).
- FG Hamburg, 16.12.1999 - II 166/99
Minderung der Einkommenssteuer wegen außergewöhnlicher Belastungen; …
Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
AG Bonn 28 II 166/99; LG Bonn 8 T 220/01; OLG Köln 16 Wx 12/02. - OLG Köln, 23.01.2001 - 16 Wx 178/01
Voraussetzungen des Rechts eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
AG Bonn 28 II 107/98; LG Bonn 8 T 38/99; OLG Köln 16 Wx 178/01. - RG, 22.09.1905 - II 3/05
Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung
Auszug aus AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
AG Bonn 28 II 3/05; LG Bonn 8 T 181/05; OLG Köln 16 Wx 183/08.
- BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines …
Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs genügt es deshalb nicht, wenn der Wohnungseigentümer Beschlussanfechtungsklagen nicht oder nicht nachvollziehbar begründet (so aber inhaltlich: AG Bonn, Urteil vom 14. Januar 2011 - 27 C 246/09, juris Rn. 23, 32 ff. - "willkürliche" Klagen) oder von seinen Rechten in großem Umfang, etwa durch die Erhebung zahlreicher Anfechtungsklagen, Gebrauch macht.