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   AG Bonn, 21.12.2017 - 823 OWi - 335 Js 1042/17 - 196/17   

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AG Bonn, 21.12.2017 - 823 OWi - 335 Js 1042/17 - 196/17 (https://dejure.org/2017,64228)
AG Bonn, Entscheidung vom 21.12.2017 - 823 OWi - 335 Js 1042/17 - 196/17 (https://dejure.org/2017,64228)
AG Bonn, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 823 OWi - 335 Js 1042/17 - 196/17 (https://dejure.org/2017,64228)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Auszug aus AG Bonn, 21.12.2017 - 823 OWi 196/17
    Es wäre vielmehr ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der sich vorhandene Ausweichmöglichkeiten selbst verbaut, daraus auch noch Nutzen ziehen könnte unter Berufung auf eine nunmehr durch eigenes Verhalten eingetretene "Härte" (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 15.07.1997 - Ss 388/97; OLG Köln, Beschluss vom 12.03.1998 - Ss 94/98; OLG Köln, Beschluss vom 11.06.1999 - Ss 237/99; OLG Köln, Beschluss vom 14.06.2000 - Ss 245/00).
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    Das zur Entscheidung berufene Amtsgericht Bonn hat gegen den in der mündlichen Verhandlung anwesenden Betroffenen, der den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in der Hauptverhandlung auf die Rechtsfolgenseite beschränkt hatte (Bl. 95 d. A.), mit Urteil vom 21.12.2017 - 823 OWi 196/17 - wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 600,- EUR und ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten verhängt (Bl. 100 ff. d. A.).
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