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   AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19   

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https://dejure.org/2020,58289
AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19 (https://dejure.org/2020,58289)
AG Bonn, Entscheidung vom 22.09.2020 - 715 OWi 10/19 (https://dejure.org/2020,58289)
AG Bonn, Entscheidung vom 22. September 2020 - 715 OWi 10/19 (https://dejure.org/2020,58289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligungsklausel mit "Strom&Gas" ist für Telefon-Anrufe wirksam und DSGVO-konform

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

    Auszug aus AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19
    Eine Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG setzte nach der bis zum 25.05.2018 geltenden Rechtslage voraus, dass eine ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgte Willensbekundung des Verbrauchers abgegeben wird (vgl. BGH GRUR 2013, 531 Rn. 23; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 7 Rn. 149a f.).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06

    Faxanfrage im Autohandel

    Auszug aus AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19
    Denn Werbung im Sinne des § 7 UWG ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem objektiven Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 75/06 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Auszug aus AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19
    Betriebsbezogen ist eine Pflicht dann, wenn sie einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Begehungstäters oder mit der Art des Betriebes aufweist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 71/11 -, BGHSt 57, 42-49, Rn. 13 - juris).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus AG Bonn, 22.09.2020 - 715 OWi 10/19
    Die Einwilligung ist dabei für den konkreten bzw. bestimmten Fall erteilt, wenn klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst (BGH, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15 -, BGHZ 214, 204-219, Rn. 24).
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