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   AG Bonn, 26.01.2021 - 206 C 18/19   

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https://dejure.org/2021,4786
AG Bonn, 26.01.2021 - 206 C 18/19 (https://dejure.org/2021,4786)
AG Bonn, Entscheidung vom 26.01.2021 - 206 C 18/19 (https://dejure.org/2021,4786)
AG Bonn, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 206 C 18/19 (https://dejure.org/2021,4786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Kalte Zugluft und Wohnungstemperatur von 20 Grad sind Mietmangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wasserschaden und Wohnungstemperatur von 20 Grad sind Mietmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kalte Zugluft und kalte Heizung sind Mietmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnung mit Zentralheizung muss auch warm werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalte Zugluft und kalte Heizung sind Mietmangel! (IMR 2021, 230)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 13.04.2012 - 201 C 481/10

    Minderung der Miete bei fehlender Möglichkeit der Heizbarkeit auf eine Temperatur

    Auszug aus AG Bonn, 26.01.2021 - 206 C 18/19
    Die Behaglichkeitstemperatur beträgt in den hauptsächlich benutzten Räumen 20-22 °Celsius und in den Nebenräumen 18-20 °Celsius (AG Köln ZMR 2012, 632).
  • AG Hamburg, 08.03.1995 - 41a C 1371/93

    Mietminderung bei

    Auszug aus AG Bonn, 26.01.2021 - 206 C 18/19
    Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Tagestemperatur innerhalb angemessener Zeit (ca. 30 bis 60 Minuten) wieder erreicht ist (AG Hamburg WuM 1996, 469).
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