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AG Bonn, 29.11.2010 - 105 C 160/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Busreisevertrag, Kündigung, Neonazi, rechtsradikal
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 280, 583
Busreisevertrag, Kündigung, Neonazi, rechtsradikal - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen Mehraufwendungen bestehet nach fristloser Kündigung eines Busreisevertrages hinsichtlich der Beförderung zu einer Neonazi-Demonstration nicht; Schadensersatzanspruch wegen Mehraufwendungen nach fristloser Kündigung eines Busreisevertrages ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 543; BGB § 583; ZPO § 263
Schadensersatzanspruch wegen Mehraufwendungen bestehet nach fristloser Kündigung eines Busreisevertrages hinsichtlich der Beförderung zu einer Neonazi-Demonstration nicht; Schadensersatzanspruch wegen Mehraufwendungen nach fristloser Kündigung eines Busreisevertrages ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 29.11.2010 - 105 C 160/10
- LG Bonn, 18.01.2011 - 5 S 288/10