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   AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08   

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AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08 (https://dejure.org/2009,20317)
AG Bonn, Entscheidung vom 30.03.2009 - 8 C 540/08 (https://dejure.org/2009,20317)
AG Bonn, Entscheidung vom 30. März 2009 - 8 C 540/08 (https://dejure.org/2009,20317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückerstattung, Kostenansatz, Schönheitsreparatur

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 547 Abs. 1
    Rückerstattung, Kostenansatz, Schönheitsreparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattungsanspruch einer Erbengemeinschaft hinsichtlich eines i.R.d. Mietzinses durch die Erblasserin gezahlten Kostenansatzes für Schönheitsreparaturen; Bestehen eines Anspruchs aus einem selbstständigen Schuldversprechen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturpauschale als rückerstattbare Vorleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 133/07

    Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Umfasst sind alle Entgelte, die der Mieter als Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache zahlt, die aber nicht vereinbarungsgemäß zu Bau- und Instandsetzungsarbeiten an der vermieteten Sache geleistet werden (BGH NJW 2008, 2256; NJW 2000, 2987; Gather , in: Schmidt/Futterer, MietR, 9. Aufl., § 547 BGB Rz, 13; Palandt/ Weidenkaff , BGB, 67. Auf., Einf v § 535 Rz. 112).

    Insofern kann eine Mietleistung im Sinne des § 547 Abs. 1 BGB allerdings nur dann vorliegen, wenn es sich bei dieser überhaupt um zurückzahlbare Vorleistungen handelt (BGH NJW 2008, 2256).

    Ein rückerstattbare Vorleistung der Kläger liegt hierin nicht (vgl. auch BGH NJW 2008, 2256).

    Selbst wenn durch die Beklagte zu 1.) Schönheitsreparaturen nur in einem Maße durchgeführt worden sein sollten, die den kalkulierten Kostenansatz von 1, 70 DM pro qm und Jahr nicht ausschöpften, führte dies nicht dazu, den jährlich erbrachten Schönheitsreparaturkostenanteil der Miete im Nachhinein als nicht verbrauchte Vorausleistung zu qualifizieren (BGH NJW 2008, 2256).

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Über diese selbständige Natur des Versprechens müssen sich die Vertragspartner einig geworden sein (BGH NJW 2008, 1589, 1590; NJW 1999, 574, 575; Palandt/ Sprau , BGB, 67. Auf., § 780 Rz. 4).

    Wird demgegenüber in der schriftlichen Erklärung ein bestimmter Schuldgrund angegeben, so ist ein selbständiger Verpflichtungswille im Zweifel nicht anzunehmen (BGH NJW 1999, 574, 575; Palandt/ Sprau , BGB, 67. Auf., § 780 Rz. 4).

  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Über diese selbständige Natur des Versprechens müssen sich die Vertragspartner einig geworden sein (BGH NJW 2008, 1589, 1590; NJW 1999, 574, 575; Palandt/ Sprau , BGB, 67. Auf., § 780 Rz. 4).
  • OLG Celle, 23.03.1994 - 2 U 93/93

    Zusatzvergütung für Vermietung eines Baukranes?

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Insoweit war die Stufenklage bezüglich der Anträge zu 1.) und 2.) einheitlich abzuweisen (BGH NJW 2002, 1042, 1044; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller/ Greger, ZPO, 27. Aufl., § 254 Rz. 9, 14).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2001 - 20 REMiet 2/99

    Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Grundmiete; Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Es bestehen daher keine Bedenken, das der allein für Schönheitsreparaturen kalkulierte Ansatz in der Gesamtmiete gesondert aufgeführt wird (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 945, 947).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Insoweit war die Stufenklage bezüglich der Anträge zu 1.) und 2.) einheitlich abzuweisen (BGH NJW 2002, 1042, 1044; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller/ Greger, ZPO, 27. Aufl., § 254 Rz. 9, 14).
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 344/97

    Annahme einer Pachtvorauszahlung bei Veräußerung und gleichzeitiger Verpachtung

    Auszug aus AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08
    Umfasst sind alle Entgelte, die der Mieter als Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache zahlt, die aber nicht vereinbarungsgemäß zu Bau- und Instandsetzungsarbeiten an der vermieteten Sache geleistet werden (BGH NJW 2008, 2256; NJW 2000, 2987; Gather , in: Schmidt/Futterer, MietR, 9. Aufl., § 547 BGB Rz, 13; Palandt/ Weidenkaff , BGB, 67. Auf., Einf v § 535 Rz. 112).
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