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   AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19   

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AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19 (https://dejure.org/2020,27102)
AG Borken, Entscheidung vom 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19 (https://dejure.org/2020,27102)
AG Borken, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19 (https://dejure.org/2020,27102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung von Taterträgen bzw. der Werte von Taterträgen im Jugendstrafverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht grundsätzlich anwendbar ( vgl. Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 19. Auflage 2017, § 6 Rn. 5; BGH, Urteil vom 17.06.2010, Az. 4 StR 126/10 - zitiert nach juris ).

    e) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 17.06.2010, Az. 4 StR 126/10 - zitiert nach juris , steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte:

    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Erforderlich war, dass die Anordnung des Verfalls das Übermaßverbot verletzen würde, weil die Auswirkungen im konkreten Einzelfall außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber mit der Maßnahme angestrebten Zweck stehen ( vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2015, Az. 1 StR 321/15 - zitiert nach juris ).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen beim

    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Da - insbesondere aufgrund der Vielzahl von Taten - Erziehungsmaßregeln im Sinne des § 9 JGG nicht ausreichen, andererseits die Verhängung von Jugendstrafe mangels schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 1.Fall JGG) - die, was vorliegend nicht der Fall ist, sowohl bei Begehung der Tat als auch zum Urteilszeitpunkt vorliegen müssen ( vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. 4 StR 37/15 - zitiert nach juris ) - bzw. besonderer Schuldschwere (§ 17 Abs. 2 2. Fall JGG) nicht geboten ist, waren gegen den Angeklagten Zuchtmittel im Sinne des § 13 JGG zu verhängen.
  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Dies konnte etwa dann anzunehmen sein, wenn die Resozialisierung des Täters nach längeren Haftstrafen durch häufig nicht beitreibbare Geldansprüche gravierend erschwert würde ( vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016, Az. 1 StR 615/15 - zitiert nach juris ).
  • LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Nach alledem sind die §§ 73, 73c StGB n. F. dem Grunde nach auch im Jugendstrafverfahren anwendbar ( so auch LG Trier, Urteil vom 27.09.2017, Az. 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns; AG Rudolstadt, Urteil vom 29.08.2017, 312 Js 11104/17 1 Ds jug. - jeweils zitiert nach juris ).
  • AG Rudolstadt, 29.08.2017 - 312 Js 11104/17

    Jugendstrafverfahren wegen mehrfachen Betruges: Zulässigkeit der Einziehung von

    Auszug aus AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19
    Nach alledem sind die §§ 73, 73c StGB n. F. dem Grunde nach auch im Jugendstrafverfahren anwendbar ( so auch LG Trier, Urteil vom 27.09.2017, Az. 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns; AG Rudolstadt, Urteil vom 29.08.2017, 312 Js 11104/17 1 Ds jug. - jeweils zitiert nach juris ).
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