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   AG Borken, 21.01.2010 - 12 C 164/08   

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https://dejure.org/2010,17289
AG Borken, 21.01.2010 - 12 C 164/08 (https://dejure.org/2010,17289)
AG Borken, Entscheidung vom 21.01.2010 - 12 C 164/08 (https://dejure.org/2010,17289)
AG Borken, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 12 C 164/08 (https://dejure.org/2010,17289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkantiler Minderwert eines Fahrzeugs als ersatzfähiger Schaden bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden; Anwendung niederländischen Rechts bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus AG Borken, 21.01.2010 - 12 C 164/08
    Gemäß der Verweisung in Art. 11 II der Verordnung Nr. 44/01 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Art. 9 I lit. b dieser Verordnung kann der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedsstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig ist (EuGH NZV 2008, 133-135).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Borken, 21.01.2010 - 12 C 164/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke Automietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07-).
  • LG Neuruppin, 08.03.2017 - 1 O 120/14

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Anwendbarkeit niederländischen Rechts; Umfang

    Der Kläger hätte auch nach niederländischem Recht einen Mietwagen in Anspruch nehmen können (Feyock/ Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl. 2009, 4. Teil, Kapitel C, Abschnitt XIX - Niederlande, Rn. 2; AG Borken, Urteil vom 21.01.2010, 12 C 164/08, NZV 2010, 252), und zwar selbst nach dem Vortrag der Beklagten für eine Dauer von 15 Tagen, innerhalb derer eine Ersatzbeschaffung ihrer Behauptung nach möglich gewesen wäre.

    Dabei geht das Gericht im Rahmen des § 287 ZPO davon aus, dass auch unter Berücksichtigung dessen, dass nach der entsprechenden NIVRE-Tabelle (" Richtlijn ter bepaling van bedrijfsshade ") ein Selbstbehaltsabzug bei den Mietwagenkosten zu berücksichtigen wäre (vgl. auch AG Borken, Urteil vom 21.01.2010, 12 C 164/08, NZV 2010, 252, 253), die Anmietung eines vergleichbaren Wohnmobils die Kosten der Reparatur in Höhe von 1.057,50 EUR überstiegen hätte.

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