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   AG Bottrop, 06.03.2020 - 20 C 24/19   

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https://dejure.org/2020,4919
AG Bottrop, 06.03.2020 - 20 C 24/19 (https://dejure.org/2020,4919)
AG Bottrop, Entscheidung vom 06.03.2020 - 20 C 24/19 (https://dejure.org/2020,4919)
AG Bottrop, Entscheidung vom 06. März 2020 - 20 C 24/19 (https://dejure.org/2020,4919)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung darf nicht in verschiedene Rechenwerke aufgeteilt werden; § 28 WEG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Bottrop, 06.03.2020 - 20 C 24/19
    Diese Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss geordnet, übersichtlich und für jeden Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. nur BGH NJW 2010, 2127).
  • LG Dortmund, 03.06.2020 - 1 S 76/20

    Zur Nichtigkeit eines Wirtschaftsplans; § 28 Abs. 1 S. 1 WEG

    Die Klägerin hat jedoch ihre Antragsstellung dahingehend anzupassen, dass unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bottrop vom 06.03.2020, Az. 20 C 24/19, das Versäumnisurteil des Amtsgerichts vom 22.11.2019 auch hinsichtlich der Beschlussfassung zu TOP 12 (\/Virtschaftsplan 2019) aufrechterhalten wird und zwar mit der Maßgabe, dass die Nichtigkeit der Beschlussfassung festgestellt wird.
  • AG Bottrop, 21.08.2020 - 20 C 7/20

    Wirtschaftsjahr ist zwingend das Kalenderjahr - Eine Jahresabrechnung muss

    Das Gericht rückt insofern von seiner bisherigen Rechtsprechung (20 C 24/19) ab und folgt der Berufungskammer des Landgerichts Dortmund (Az.: I S 76/20, Beschluss vom 03.06.2020), die die unterjähriger Aufstellung eines Wirtschaftsplanes als Festlegung des Wirtschaftsjahres abweichend vom Kalenderjahr ansieht.
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