Rechtsprechung
AG Bottrop, 12.01.2016 - 20 C 26/15 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Oder, 18.04.2016 - 16 S 151/15
Räumung von Wohnraum: Wann muss der Besitzerwerb durch Dritte bekannt sein?
Der Verfügungskläger ist Eigentümer des Grundstücks ... in P. Der am 28.07.1925 geborene Verfügungsbeklagte ist der Vater des Herrn I., der gemeinsam mit seiner Ehefrau ... vom Verfügungskläger vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) zum Aktenzeichen 20 C 26/15 auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks in Anspruch genommen wurde.Der Verfügungskläger habe vom Besitz des Verfügungsbeklagten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in den Verfahren 20 C 26/15 und 14 O 186/13 erfahren.
Maßgeblich ist nach Auffassung der Kammer insoweit der Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz in dem Verfahren gegen die Eheleute Illguth vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) zum Az. 20 C 26/15 am 30.04.2015.