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   AG Bottrop, 12.06.2014 - 11 C 59/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24916
AG Bottrop, 12.06.2014 - 11 C 59/14 (https://dejure.org/2014,24916)
AG Bottrop, Entscheidung vom 12.06.2014 - 11 C 59/14 (https://dejure.org/2014,24916)
AG Bottrop, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 11 C 59/14 (https://dejure.org/2014,24916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten umlegbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Standfestigkeitskontrolle bei Bäumen - nicht in die Nebenkostenabrechnung!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kosten für Baumkontrolle nicht als Baumpflegekosten umlegbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kosten für Baumkontrolle nicht als Baumpflegekosten umlegbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnen - Kosten für Standfestigkeitsprüfung der Bäume sind keine Gartenpflegekosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten umlegbar? (IMR 2015, 59)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Lübeck, 26.04.2018 - 14 S 217/16

    Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden

    Sie gilt nicht im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter (vgl. AG Reinbek, Urteil vom 4.7.2014, Az. 15 C 77/14 in WuM 2014, 568-569).
  • AG Dortmund, 27.01.2016 - 410 C 9196/15
    Derartige Kontrolltätigkeiten haben nichts mit Pflegemaßnahmen zu tun und sind damit keine umlagefähigen Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (AG Bottrop, Urteil vom 12. Juni 2014 - 11 C 59/14).
  • AG Leipzig, 16.02.2015 - 166 C 3350/14
    Das Gericht folgt diesbezüglich nicht der Auffassung des AG Bottropp 11 C 59/14 v. 12.06.2014 und schließt sich der Auffassung von Langenberg in ders. Betriebskostenrecht, 7. Aufl., A Rn.144).
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