Rechtsprechung
AG Bottrop, 12.06.2014 - 11 C 59/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umlagefähigkeit einer nicht mietvertraglich vereinbarten Position bei der Betriebskostenabrechnung
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten umlegbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Standfestigkeitskontrolle bei Bäumen - nicht in die Nebenkostenabrechnung!
- haufe.de (Kurzinformation)
Kosten für Baumkontrolle nicht als Baumpflegekosten umlegbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Kosten für Baumkontrolle nicht als Baumpflegekosten umlegbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnen - Kosten für Standfestigkeitsprüfung der Bäume sind keine Gartenpflegekosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten umlegbar? (IMR 2015, 59)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Lübeck, 26.04.2018 - 14 S 217/16
Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden
Sie gilt nicht im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter (vgl. AG Reinbek, Urteil vom 4.7.2014, Az. 15 C 77/14 in WuM 2014, 568-569). - AG Dortmund, 27.01.2016 - 410 C 9196/15 Derartige Kontrolltätigkeiten haben nichts mit Pflegemaßnahmen zu tun und sind damit keine umlagefähigen Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (AG Bottrop, Urteil vom 12. Juni 2014 - 11 C 59/14).
- AG Leipzig, 16.02.2015 - 166 C 3350/14 Das Gericht folgt diesbezüglich nicht der Auffassung des AG Bottropp 11 C 59/14 v. 12.06.2014 und schließt sich der Auffassung von Langenberg in ders. Betriebskostenrecht, 7. Aufl., A Rn.144).