Rechtsprechung
   AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7292
AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17 (https://dejure.org/2018,7292)
AG Bottrop, Entscheidung vom 18.01.2018 - 8 C 135/17 (https://dejure.org/2018,7292)
AG Bottrop, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 8 C 135/17 (https://dejure.org/2018,7292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergütungsanspruch eines Hundetrainers auch ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. I Nr. 8 TierSchG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
    Anders als etwa bei Verstößen gegen das SchwarzArbG, aus der sich nach neuerer Rechtsprechung des BGH die Nichtigkeit des Vertrages ergibt, da es nicht nur die Schwarzarbeit eindämmen, sondern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung den zugrundeliegenden Rechtsgeschäften die rechtliche Wirkung nehmen will (MüKoBGB/Armbrüster BGB § 134 Rn. 77 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23 1980 - IVa ZR 33/80), kann aus § Il Abs. 1 Nr. 8 TierSchG nicht darauf geschlossen werden, dass diese Vorschrift darauf ausgerichtet ist, dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäff die rechtliche Wirkung zu nehmen.

    Die erforderliche Erlaubnis nach § Il Abs. 1 TierSchG ist vielmehr mit dem Fehlen der Gewerbeerlaubnis eines Vertragspartners vergleichbar, was die Wirksamkeit der mit den Kunden eingegangenen Verträge nicht beeinflusst (MüKoBGB/Armbrüster BGB § 134 Rn. 89; BGH, Urteil vom 23 1980 - IVa ZR 33/80).

    Gleiches gilt für Verträge mit einem Makler, der sein Gewerbe ohne die Erlaubnis gem. § 34 GewO ausübt (Ellenberger in Palandt, 72. Auflage § 134 Rn. 11 m.w.N.; BGH, Urteil vom 23 1980 - IVa ZR 33/80).

  • AG Essen-Borbeck, 13.12.2016 - 6 C 72/16

    Weigerung eines Kangal, in den Kofferraum eines Twingo zu springen, begründet

    Auszug aus AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
    Das Amtsgericht Essen Borbeck (AZ:6 C 72/16, 13.12.2016) hat zutreffend festgestellt, dass es sich bei einem Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz nicht um ein beidseitiges Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt.
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
    Es ist aber grundsätzlich Sache jeder Partei, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, weshalb keine allgemeine Pflicht besteht, alle Umstände zu offenbaren, die für die Entschließung des anderen Teils von Bedeutung sein könnten (BGH NJW 71, 1795).
  • OLG Hamm, 18.12.1992 - 26 U 141/92

    Einstellung eines angestellten Zahnarztes ohne Zustimmung der Kassenärztlichen

    Auszug aus AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
    Das Betreiben einer Tätigkeit ohne die erforderliche behördliche Genehmigung reicht allein nicht aus, um eine Bewertung als sittenwidrig zu rechtfertigen (OLG Hamm, Urteil vom 18 1992 - 26 U 141/92).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
    Eine aus § 242 BGB resultierenden Aufklärungspflicht besteht, wenn die andere Vertrags Partei nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte redlicher Weise einer Aufklärung,erwarten durfte (BGH NJW 89, 763).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht