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AG Bottrop, 21.10.2015 - 8 C 248/14 |
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Verfahrensgang
- AG Bottrop, 21.10.2015 - 8 C 248/14
- AG Bottrop, 30.08.2016 - 8 C 248/14
- LG Dortmund, 30.08.2016 - 1 S 410/15
- BGH, 13.12.2019 - V ZR 313/16
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 30.08.2016 - 1 S 410/15
Klagen ehemaliger Wohnungseigentümer sind keine WEG-Sachen!
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 21.10.2015 - Az.: 8 C 248/14 - wird verworfen.Die Kläger beantragen, unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop, Az.: 8 C 248/14, die Beklagten zu verurteilen, an die Kläger 975, 25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.