Rechtsprechung
AG Bottrop, 24.05.2019 - 20 C 49/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01
Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des …
Auszug aus AG Bottrop, 24.05.2019 - 20 C 49/18
Denn die erforderliche rechnerische Schlüssigkeit der Abrechnung ist nur dann gegeben, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Unterschiedsbetrag der Kontostände vom Beginn und Ende des Abrechnungszeitraumes übereinstimmt (s.nur OLG Hamm ZWE 2001, 446).