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   AG Bottrop, 24.05.2019 - 20 C 49/18   

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https://dejure.org/2019,14777
AG Bottrop, 24.05.2019 - 20 C 49/18 (https://dejure.org/2019,14777)
AG Bottrop, Entscheidung vom 24.05.2019 - 20 C 49/18 (https://dejure.org/2019,14777)
AG Bottrop, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 20 C 49/18 (https://dejure.org/2019,14777)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Darstellung und zur Fehlerhaftigkeit einer Jahresabrechnung/ Direktentnahme aus der Rücklage zulässig/ Abrechnung darf Position "Sonstiges" enthalten; § 28 WEG

 
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  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus AG Bottrop, 24.05.2019 - 20 C 49/18
    Denn die erforderliche rechnerische Schlüssigkeit der Abrechnung ist nur dann gegeben, wenn der Saldo zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem Unterschiedsbetrag der Kontostände vom Beginn und Ende des Abrechnungszeitraumes übereinstimmt (s.nur OLG Hamm ZWE 2001, 446).
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