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   AG Bottrop, 25.03.2022 - 20 C 21/21   

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https://dejure.org/2022,6842
AG Bottrop, 25.03.2022 - 20 C 21/21 (https://dejure.org/2022,6842)
AG Bottrop, Entscheidung vom 25.03.2022 - 20 C 21/21 (https://dejure.org/2022,6842)
AG Bottrop, Entscheidung vom 25. März 2022 - 20 C 21/21 (https://dejure.org/2022,6842)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über Gesamtjahresabrechnung ist nach der Gesetzesreform nicht als Genehmigung des Vermögensberichts auszulegen/ Rücklagenentnahme darf nicht als Ausgabe verbucht werden.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus AG Bottrop, 25.03.2022 - 20 C 21/21
    Denn unabhängig von ihrer Berechtigung sind tatsächlich getätigte die Gemeinschaft belastende Ausgaben in der Jahresabrechnung einzustellen (s, nur BGH ZWE 2011, 256; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 218).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Bottrop, 25.03.2022 - 20 C 21/21
    a) Unstreitig sind im Rahmen der Jahresabrechnung 2018 die Zahlungen zur InstandhaItungsrückIage in Höhe von 4.000,00 Euro als Ausgaben verbucht und auf die Eigentümer belastend umgelegt worden, Das ist unzulässig, Die tatsächlich erfolgten Zahlungen auf die Rücklage sind vielmehr als Einnahmen zu verbuchen und müssen als solche in der Abrechnung erscheinen (BGH ZWE 2010, 170).
  • LG Dortmund, 25.10.2022 - 1 S 85/22

    Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der

    25.03.2022, Az. 20 C 21/21, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der.
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