Rechtsprechung
AG Brühl, 02.02.2016 - 22 C 206/14 |
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Verfahrensgang
- AG Brühl, 16.07.2015 - 22 C 206/14
- AG Brühl, 27.07.2015 - 22 C 206/14
- AG Brühl, 16.09.2015 - 22 C 206/14
- AG Brühl, 02.02.2016 - 22 C 206/14
- LG Köln, 09.11.2016 - 13 S 37/16
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 09.11.2016 - 13 S 37/16
Verfahrensfehlerhaftes Unterlassen eines Rechtswegbeschlusses; Rüge der …
Auf die Berufung der Beklagten wird das zweite Teilversäumnisurteil des Amtsgerichts Brühl vom 02.02.2016 (Az. 22 C 206/14) aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Brühl zur erneuten Durchführung der Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.Die Beklagte beantragt, 1. die Sache unter Aufhebung der Urteile des Amtsgerichts Brühl, 22 C 206/14, vom 29.05.2015 (1. Versäumnisurteil) und vom 02.02.2016 (2.-Teil-Versäumnisurteil) zur erneuten Entscheidung gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZO an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
hilfsweise zu 1., den Rechtsstreit bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1766/15 auszusetzen, 3. hilfsweise zu 1. und 2., die Klage unter Aufhebung der Urteile des Amtsgerichts Brühl, 22 C 206/14, vom 29.05.2015 (1. Versäumnisurteil) und vom 02.02.2016 (2.-Teil-Versäumnisurteil) abzuweisen.