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   AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17   

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https://dejure.org/2018,15677
AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17 (https://dejure.org/2018,15677)
AG Brühl, Entscheidung vom 02.05.2018 - 24 C 407/17 (https://dejure.org/2018,15677)
AG Brühl, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 24 C 407/17 (https://dejure.org/2018,15677)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
    Die Ausübung des Widerspruchsrechts kann sich beim Vorliegen besonders gravierender Umstände als grob widersprüchliches und damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes Verhalten darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2016, IV ZR 130/15; OLG Köln, Urteil v. 29.4.2016, 20 U 214/12).

    In Fällen einer unwirksamen Widerspruchsbelehrung sind zwar hohe Anforderungen an das Vorliegen des Umstandsmoments anzulegen, weil die Versicherung in derartigen Fällen die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Versicherungsnehmer keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 27.01.2016, IV ZR 130/15; OLG Köln, Urteil v. 29.04.2016, 20 U 214/12).

  • LG Köln, 24.02.2016 - 26 O 247/15

    Rückzahlungsanspruch von Beiträgen einer abgeschlossenen kapitalbildenden

    Auszug aus AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
    In der Rechtsprechung wird in Fällen einer unrichtigen Belehrung bei Hinzutreten besonderer Umstände Rechtsmissbrauch bzw. Verwirkung angenommen (vgl. nur Urteil des Landgerichts Köln vom 24.02.2016, Az.: 26 O 247/15, mit weiteren Verweisen).

    Der Zweck des Widerspruchsrechts verblasst mit der Zeit mehr und mehr, während das Vertrauen der Versicherung in den Bestand des Vertrages wächst (vgl. auch Urteil des Landgerichts Köln vom 24.02.2016, Az.: 26 O 247/15).

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
    Es obliegt nämlich dem Kläger selbst, zur Anspruchshöhe vorzutragen, diese darzulegen und zu beweisen (OLG Köln, NJOZ 2015, 183).
  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
    Insbesondere kann für eine Verwirkung ausschlaggebend sein, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten im Zusammenhang mit der Wiederinkraftsetzung des Vertrages den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (BGH Beschl. v. 13.1.2016 - IV ZR 117/15; OLG Köln Hinweisbeschluss v. 16.8.2017 - 20 U 149/17, BeckRS 2017, 144386, beck-online).
  • OLG Köln, 16.08.2017 - 20 U 149/17

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen eines

    Auszug aus AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
    Insbesondere kann für eine Verwirkung ausschlaggebend sein, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten im Zusammenhang mit der Wiederinkraftsetzung des Vertrages den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (BGH Beschl. v. 13.1.2016 - IV ZR 117/15; OLG Köln Hinweisbeschluss v. 16.8.2017 - 20 U 149/17, BeckRS 2017, 144386, beck-online).
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