Rechtsprechung
AG Brühl, 04.09.2015 - 31 F 352/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,54896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Abänderung eines Verfahrenskostenhilfebeschlusses bei wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 04.09.2015 - 31 F 352/11
- OLG Köln, 16.11.2015 - 12 WF 128/15
- BGH, 11.05.2016 - XII ZB 582/15
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 16.11.2015 - 12 WF 128/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 4.9.2015, Az. 31 F 352/11, wird unter Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig verworfen.So liegt der Fall hier, denn die Antragstellerin wurde im Verfahren AG Brühl, 31 F 352/11, bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren von Frau Rechtsanwältin H vertreten, die seinerzeit selbst den Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hatte.