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   AG Brühl, 04.09.2015 - 31 F 352/11   

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AG Brühl, 04.09.2015 - 31 F 352/11 (https://dejure.org/2015,54896)
AG Brühl, Entscheidung vom 04.09.2015 - 31 F 352/11 (https://dejure.org/2015,54896)
AG Brühl, Entscheidung vom 04. September 2015 - 31 F 352/11 (https://dejure.org/2015,54896)
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  • OLG Köln, 16.11.2015 - 12 WF 128/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 4.9.2015, Az. 31 F 352/11, wird unter Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig verworfen.

    So liegt der Fall hier, denn die Antragstellerin wurde im Verfahren AG Brühl, 31 F 352/11, bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren von Frau Rechtsanwältin H vertreten, die seinerzeit selbst den Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hatte.

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