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AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behördliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus übergegeangenem Recht im Wege der Stufenklage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15
- OLG Köln, 07.12.2016 - 14 UF 115/16
- BGH, 10.05.2017 - XII ZB 608/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05
Anforderungen an das Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Falle einer Verwirkung …
Auszug aus AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15
Denn auch wenn die Anknüpfungsvoraussetzungen für eine Verwirkung vorliegen, kann ein eingeschränkter Unterhaltsanspruch bestehen, da die insoweit anzustellenden Erwägungen nicht zuletzt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten einzubeziehen haben (OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1066; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344; Wendl/Dose-Schmitz, Unterhaltsrecht, § 10 Rn 348; Reinken, NJW 2013, 2993, 2999). - OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12
Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht …
Auszug aus AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15
Geschuldet wird eine systematische Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, deren der Unterhaltsberechtigte bedarf, um ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch zu berechnen (BGH FamRZ 1983, 997; OLG Thüringen FamRZ 2013, 656 (657); OLG Hamm FamRZ 2006, 865).
- OLG Köln, 07.12.2016 - 14 UF 115/16
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 06.07.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Brühl (32 F 363/15) wird als unzulässig verworfen.