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AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer alleinerziehenden Mutter gegen den Kindesvater auf Aufstockungsunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11
- OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
- BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
Auszug aus AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11
Sie kann dabei wenigstens den Mindestbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle von 770 EUR geltend machen, soweit er nicht durch eigene Renteneinkünfte gedeckt ist, vgl. BGH FamRZ 2010, 357 und 444. Die Antragstellerin ist auch nicht hinsichtlich ihres Mindestbedarfs entlastet, weil sie keine Wohnkosten hätte, da sie ihrer Mutter einen monatlichen Mietbeitrag von 280 EUR leistet, wie diese bestätigt hat. - OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03
Rückwirkender Betreuungsunterhalt ohne Verzug
Auszug aus AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11
Denn die Vorschriften der §§ 1615 1, 1613 BGB sind bei richtiger Interpretation - nach Lektüre der Gesetzesbegründung - dahin zu verstehen, dass zumindest für ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs auch der Unterhalt für die Kindesmutter ohne die besonderen, durch Verzug begründeten Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB rückwirkend geltend gemacht werden kann, OLG Schleswig, NJW 2003, 3715.
- OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11 Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 16.11.2011 - 32 F 148/11 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Der Antragsgegner beantragt, unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Brühl vom 16.11.2011 - 32 F 148/11 - den Antrag abzuweisen, hilfsweise eine Unterhaltsverpflichtung bis längstens April 2013 zu befristen.