Rechtsprechung
   AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds - 121 Js 882/15 - 229/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51854
AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds - 121 Js 882/15 - 229/16 (https://dejure.org/2016,51854)
AG Brühl, Entscheidung vom 24.08.2016 - 50 Ds - 121 Js 882/15 - 229/16 (https://dejure.org/2016,51854)
AG Brühl, Entscheidung vom 24. August 2016 - 50 Ds - 121 Js 882/15 - 229/16 (https://dejure.org/2016,51854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • focus.de (Pressebericht, 25.08.2016)

    Angeklagter nennt Claudia Roth "ekelhaft" und wedelt nach Urteil mit Geldscheinen

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)

    Claudia Roth nicht ekelhaft

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds 229/16
    Eine Abweichung hiervon bedarf einer Begründung, die der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie Rechnung trägt (BVerfGE 93, 266).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds 229/16
    § 185 StGB macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen dadurch angreift, dass er diesem gegenüber seine Miss- oder Nichtachtung kundtut (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds 229/16
    Insbesondere in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und im politischen Meinungskampf besteht eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit (BVerfGE 7, 198; Fischer, a.a.O. § 193 Rn. 17a m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds 229/16
    § 185 StGB macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen dadurch angreift, dass er diesem gegenüber seine Miss- oder Nichtachtung kundtut (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63).
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