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AG Brackenheim, 11.05.2016 - 1 C 16/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadensabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus AG Brackenheim, 11.05.2016 - 1 C 16/15
Vor diesem Hintergrund darf davon ausgegangen werden, dass der genannte Betrieb die Unfallschäden genauso kompetent beheben kann wie eine markengebundene Vertragswerkstatt (BGH-Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09; NJW 2010, 2941; Anmerkungen 12 und 13; zitiert nach Beck-Online). - OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis …
Auszug aus AG Brackenheim, 11.05.2016 - 1 C 16/15
"Im Gegensatz zum Sachschaden, den der Geschädigte im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit auch fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen darf, kann er Ersatz für Nutzungsausfall nur verlangen, wenn und soweit ihm der Nutzungsausfall auch tatsächlich entstanden ist" (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.02.2010 - 10 U 60/09, NZV 2010, 525; zitiert nach Beck Online). - BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus AG Brackenheim, 11.05.2016 - 1 C 16/15
Er hängt davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte, ggf. auch durch Überlassung an Dritte (BGH-Urteil vom 23.03.1976 - VI ZR 41/74; NJW 76, 1396; zitiert nach Beck-Online).