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   AG Brake, 13.06.2013 - 3 C 309/12   

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https://dejure.org/2013,25968
AG Brake, 13.06.2013 - 3 C 309/12 (https://dejure.org/2013,25968)
AG Brake, Entscheidung vom 13.06.2013 - 3 C 309/12 (https://dejure.org/2013,25968)
AG Brake, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 3 C 309/12 (https://dejure.org/2013,25968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag: Zurückbehaltung des Werklohns bis zur Erstellung einer dem UStG entsprechenden Rechnung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Volles Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhafter Rechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechnung - keine Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falschen Liefertermin angegeben: Rechnung muss nicht bezahlt werden! (IBR 2013, 667)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

    Auszug aus AG Brake, 13.06.2013 - 3 C 309/12
    Bis zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung kann der Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht ausüben (vgl. OLG München vom 25.09.1987, 7 W 2791/87).
  • AG Brandenburg, 08.03.2016 - 31 C 137/14

    Bewirtungsvertrag - Beweiswert einer Getränke-Strichliste

    Besteht aber - wie hier - ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann die Leistungsempfängerin - d.h. hier die Beklagte zu 2.) - das von ihr geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB so lange zurückhalten, bis der Leistende - d.h. hier die Klägerin - ihr eine derartige Rechnung erteilt ( BGH , Urteil vom 26.06.2014, Az.: VII ZR 247/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1520 f.; BGH , Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 125/10, u.a. in: GRUR 2012, Seite 711; BGH , Beschluss vom 08.03.2005, Az.: VIII ZB 3/04, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 1005 f.; BGH , Urteil vom 02.11.2001, Az.: V ZR 224/00, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 376 ff.; BGH , NJW 1989, Seiten 302 f.; BGH , NJW 1988, Seiten 2042 ff.; BGH , NJW 1980, Seite 2710; OLG Brandenburg , Urteil vom 30.11.2007, Az.: 7 U 94/07, u.a. in: "juris"; OLG Brandenburg , Urteil vom 22.12.2006, Az.: 7 U 100/06, u.a. in: "juris"; OLG München , NJW 1988, Seiten 270 f.; LG Frankfurt/Main , NJW-RR 2014, Seiten 86 f.; AG Brake , MDR 2014, Seiten 140 f. ).

    Die Beklagte zu 2.) befand sich damit hier im Recht, die Zahlung des fälligen Anspruchs der Klägerin über 633, 10 Euro bis jetzt zurückzuhalten, d.h. bis die Klägerin und der Drittwiderbeklagte eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt und ihr - der Beklagten zu 2.) - übersandt haben ( AG Brake , MDR 2014, Seiten 140 f. ).

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